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Wer haftet wenn der Unfallgegner einen Firmenwagen fährt?
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Wer haftet wenn der Unfallgegner einen Firmenwagen fährt?

· 2 Min. Lesezeit

Für Ihren Anspruch spielt es keine Rolle, ob der Unfallgegner privat oder dienstlich unterwegs war. Haftpflichtversichert ist immer das Fahrzeug, nicht die Person am Steuer. Sie wenden sich also ganz normal an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs.

Wessen Versicherung wirklich zahlt

Jedes zugelassene Fahrzeug braucht eine eigene Haftpflichtversicherung, unabhängig davon, wer der Halter ist. Bei einem Firmenwagen ist das meist der Arbeitgeber des Unfallgegners.

Für Sie ändert das kaum etwas.

  • Sie melden den Schaden bei der Versicherung des Fahrzeugs
  • Die Kennzeichen und Versicherungsdaten liefert die Unfallmitteilung
  • Ihr eigener Gutachter arbeitet völlig unabhängig davon, wer haftet

Warum manche Fälle trotzdem komplizierter wirken

Firmenfahrzeuge werden oft über größere Fuhrparkversicherer abgewickelt. Diese Versicherer arbeiten mit eigenen Prozessen und manchmal auch eigenen Sachbearbeitern für Flottenschäden.

Das verlängert mitunter die Bearbeitungszeit.

  • Große Versicherer prüfen Fuhrparkschäden oft zentraler
  • Rückfragen laufen manchmal über die Firma des Fahrers
  • Ihre Fristen und Rechte bleiben davon unberührt

Was Sie an der Unfallstelle notieren sollten

Bei einem Firmenwagen lohnt sich ein genauer Blick auf die Angaben. Firmenname, Kennzeichen und möglichst auch der Name des Fahrers gehören in Ihre Notizen.

Ein Foto des Fahrzeugscheins hilft zusätzlich.

  • Kennzeichen und Fahrzeugtyp fotografieren
  • Firmenname am Fahrzeug notieren, falls vorhanden
  • Kontaktdaten des Fahrers austauschen, nicht nur der Firma

Wie ein unabhängiges Gutachten Ihre Position stärkt

Unabhängig davon, wer haftet, sichert ein Gutachten Ihren Schaden lückenlos ab. Als Kfz-Sachverständiger dokumentiere ich den Schaden neutral und rechne ihn nachvollziehbar für jede Versicherung ab, egal ob privat oder gewerblich.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung ohnehin die vollen Kosten für das Gutachten.

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

Ich bin unter anderem in Rosenheim, Landshut und Ingolstadt für Sie erreichbar, mobil in ganz Bayern unterwegs.

Rufen Sie mich nach dem Unfall an unter 0173 238 54 48 oder schreiben Sie mir über WhatsApp.

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Kostenlose Erstberatung – 7 Tage die Woche erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.

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