Nachts pfeift der Sturm ums Haus, am Morgen liegt ein ganzer Ast quer über der Motorhaube. Das Dach ist eingedrückt, die Scheibe gesprungen. Was jetzt zu tun ist, wissen die wenigsten Autobesitzer aus eigener Erfahrung.
Ruhe bewahren und Sicherheit zuerst
Bevor Sie irgendetwas anfassen, prüfen Sie die Lage genau. Liegt der Baum instabil oder hängen weitere Äste lose in der Krone?
Fassen Sie das Fahrzeug im Zweifel nicht an. Rufen Sie stattdessen die Feuerwehr, wenn Gefahr besteht.
- Fahrzeug nicht eigenständig bewegen, wenn instabil
- Bei Gefahr Feuerwehr oder Notdienst rufen
- Erst nach Freigabe wieder ans Fahrzeug herantreten
Sicherheit geht in jedem Fall vor.
Schaden sorgfältig dokumentieren
Fotografieren Sie die Situation, bevor Baum oder Äste entfernt werden. Diese Aufnahmen sind später ein wichtiger Beleg gegenüber der Versicherung.
Halten Sie möglichst viele Blickwinkel fest. Auch Uhrzeit und Wetterlage sind hilfreich für die Meldung.
Ein Foto direkt nach dem Ereignis, per WhatsApp verschickt, kann schon der erste wichtige Schritt sein.
Kundenstimme “Marco ist top. Super schnelle Durchführung des Gutachtens und äußerst professionell. Ich hatte ihn an einem Freitag Abend kontaktiert per WhatsApp und es kam sofort eine Rückmeldung mit den weiteren Schritten. Absolut weiterzuempfehlen!” M., 04.04.2023
Wer zahlt bei einem umgestürzten Baum
Ein Sturmschaden durch einen umstürzenden Baum gilt als Elementarschaden und wird üblicherweise über die Teilkaskoversicherung reguliert. Das gilt unabhängig davon, wem der Baum ursprünglich gehört.
Nur in besonderen Ausnahmefällen haftet der Baumbesitzer selbst. Das betrifft etwa erkennbar kranke oder morsche Bäume, bei denen die Gefahr vorher ersichtlich war.
In den meisten Fällen bleibt es bei der eigenen Teilkasko. Eine genaue Prüfung durch einen Sachverständigen lohnt sich trotzdem.
Nachbars Baum auf dem eigenen Auto
Stand Ihr Fahrzeug beim Sturm auf einem privaten Stellplatz und der Baum stammt vom Nachbargrundstück, wird oft schnell nach dessen Haftung gefragt. Ein normaler Sturm gilt rechtlich als höhere Gewalt.
Der Baumbesitzer haftet daher meist nicht automatisch. Anders kann es aussehen, wenn der Baum erkennbar krank war und niemand reagiert hat.
Das Gutachten als Basis für die Regulierung
Nach einem Sturmschaden stellt sich oft schnell die Frage nach einem wirtschaftlichen Totalschaden. Gerade bei eingedrücktem Dach oder mehreren betroffenen Bauteilen ist das keine Seltenheit.
Ein unabhängiges Gutachten klärt die tatsächliche Schadenshöhe zuverlässig. Damit haben Sie gegenüber Ihrer Versicherung eine belastbare Grundlage.
Einsatzgebiete in Ihrer Nähe
Nach Stürmen bin ich unter anderem im Raum Fürstenfeldbruck, Freising und Passau schnell vor Ort. Auch außerhalb der üblichen Bürozeiten erreichen Sie mich täglich von 08 bis 22 Uhr sowie über die Notfall-Hotline.
Rufen Sie nach einem Sturmschaden am besten sofort an unter 0173 238 54 48 oder schreiben Sie mir per WhatsApp.