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Muss ich das Gutachten selbst einreichen?
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Muss ich das Gutachten selbst einreichen?

· 2 Min. Lesezeit

Nein, den Versand übernimmt in der Praxis meist der Sachverständige selbst. Marco Schuster leitet das fertige Gutachten direkt an die zuständige Versicherung weiter, sodass Sie sich um diesen Schritt nicht mehr kümmern müssen.

Trotzdem bleibt die Frage berechtigt. Nicht jeder Ablauf ist gleich organisiert.

Wer das Gutachten normalerweise verschickt

Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Kopie des Gutachtens. Parallel dazu geht das Original oder eine weitere Kopie an die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Dieser Schritt gehört zum üblichen Service dazu. Sie müssen nicht selbst tätig werden.

  • Versand erfolgt meist direkt vom Sachverständigen
  • Sie erhalten zusätzlich Ihr eigenes Exemplar
  • Die Versicherung bestätigt den Eingang in der Regel schriftlich
  • Bei Rückfragen meldet sich die Versicherung meist direkt

Ihre Aufgabe in diesem Ablauf

Ihre Rolle in diesem Prozess bleibt überschaubar. Wichtig ist vor allem, dass die Versicherungsdaten des Unfallgegners vollständig vorliegen.

Ohne diese Angaben verzögert sich alles. Klingt banal, wird aber oft vergessen.

  • Versicherungsdaten des Unfallgegners bereithalten
  • Aktenzeichen der Versicherung, falls bereits vorhanden, weitergeben
  • Eigene Kontaktdaten für Rückfragen aktuell halten
  • Fristen der Versicherung im Blick behalten

Was passiert, wenn Sie es doch selbst übernehmen wollen

Manche Kunden möchten das Gutachten lieber selbst einreichen, etwa weil sie parallel noch weitere Unterlagen einreichen. Das ist grundsätzlich kein Problem.

Sprechen Sie das einfach vorab an. Beide Wege funktionieren.

  • Kurze Absprache mit dem Sachverständigen genügt
  • Sie erhalten das Gutachten zusätzlich per E-Mail oder Post
  • Der eigene Versand verzögert die Regulierung meist nicht
  • Ein Nachweis über den Versand ist sinnvoll

Wann Nachfragen bei der Versicherung sinnvoll sind

Auch wenn der Versand meist reibungslos läuft, lohnt sich gelegentlich eine Nachfrage. Versicherungen bearbeiten viele Fälle gleichzeitig.

Ein kurzer Anruf schadet nie. Er schafft Klarheit.

  • Nach etwa zwei Wochen ohne Rückmeldung nachfragen
  • Eingang des Gutachtens aktiv bestätigen lassen
  • Bei Unstimmigkeiten frühzeitig reagieren
  • Im Zweifel den Sachverständigen mit einbeziehen

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung die vollen Kosten für das Gutachten. Sie haben dadurch keine eigenen Kosten für diesen Teil der Schadensregulierung. Weitere Details zum gesamten Ablauf finden Sie unter Leistungen.

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

Den kompletten Ablauf inklusive Versand übernimmt Marco Schuster für Kunden in Puchheim, Gröbenzell und Ingolstadt gleichermaßen.

Wenn Sie unsicher sind, wie der Versand in Ihrem konkreten Fall abläuft, fragen Sie einfach direkt nach. Rufen Sie an unter 0173 238 54 48 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Sie brauchen ein Gutachten?

Kostenlose Erstberatung – 7 Tage die Woche erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.

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