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Wer haftet nach einem Unfall mit dem E-Scooter
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Wer haftet nach einem Unfall mit dem E-Scooter

· 2 Min. Lesezeit

Ein E-Scooter schießt aus einer Einfahrt und touchiert Ihr parkendes Auto, der Fahrer ist im nächsten Moment schon weitergefahren. Bekannte Situation? Immer mehr Autofahrer erleben genau das in bayerischen Innenstädten.

E-Scooter zählen als eigenständige Kraftfahrzeuge

Rechtlich gelten E-Scooter als Kraftfahrzeuge und benötigen ein gültiges Versicherungskennzeichen. Ohne dieses Kennzeichen darf ein E-Scooter gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Das überrascht viele Betroffene. Bei einem Unfall mit einem versicherten E-Scooter läuft die Regulierung ähnlich wie bei einem Mopedunfall ab.

  • Versicherungskennzeichen ist gesetzlich vorgeschrieben
  • Halter haftet über die Scooter-Haftpflicht
  • Ohne Kennzeichen drohen dem Fahrer erhebliche Konsequenzen
  • Das Kennzeichen muss jährlich erneuert werden

Die Haftungsfrage hängt am Ende stark vom Einzelfall ab.

Typische Unfallursachen mit E-Scootern

Viele Unfälle mit E-Scootern entstehen durch riskantes Fahrverhalten. Zwei Personen auf einem Gerät, Fahrten auf dem Gehweg oder unter Alkoholeinfluss zählen zu den häufigsten Ursachen.

Das erschwert oft die Klärung der Schuldfrage. Aussage steht dann schnell gegen Aussage.

  • Fahren zu zweit auf einem Scooter
  • Nutzung des Gehwegs statt der Fahrbahn
  • Fahrt unter Alkoholeinfluss
  • Unerwartetes Abbiegen ohne Handzeichen

Genaue Dokumentation wird hier besonders wichtig.

Mitverschulden richtig einordnen

Auch Autofahrer tragen manchmal zur Unfallentstehung bei, etwa durch unachtsames Türöffnen oder falsches Rangieren. Ein Gutachten hilft dabei, den Ablauf technisch nachzuvollziehen.

So lässt sich eine mögliche Haftungsquote sachlich begründen. Das schützt Sie vor überzogenen Vorwürfen der Gegenseite.

Schaden am Auto objektiv dokumentieren

Ein Zusammenstoß mit einem E-Scooter hinterlässt oft nur kleine, aber sichtbare Spuren am Lack oder an der Stoßstange. Manche Schäden wirken zunächst harmlos.

Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick. Auch kleine Beschädigungen an Sensoren oder Parksystemen bleiben sonst unentdeckt.

Ein Gutachten hält Schadensbild und Ursache unabhängig fest. Das ist besonders wichtig, wenn der Verursacher flüchtig war oder die Schuldfrage strittig bleibt.

Wenn die Haftung unklar bleibt

Ist der Verursacher nicht ermittelbar, springt unter bestimmten Voraussetzungen der Entschädigungsfonds für Geschädigte ein. Auch hier ist eine lückenlose Dokumentation des Schadens entscheidend.

Ohne Nachweis wird es schwierig. Ein sachverständiges Gutachten schafft hier die nötige Grundlage für Ihren Anspruch.

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

E-Scooter-Unfälle begutachte ich unter anderem im Raum München, Augsburg und Nürnberg. Nehmen Sie nach einem solchen Unfall Kontakt über /kontakt/ auf.

Am schnellsten erreichen Sie mich telefonisch unter 0173 238 54 48 oder per WhatsApp.

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Kostenlose Erstberatung – 7 Tage die Woche erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.

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