Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Abschleppkosten vollständig. Das gilt für das Abschleppen von der Unfallstelle ebenso wie für Standgebühren, solange diese in einem angemessenen Rahmen bleiben. Bei einem selbstverschuldeten Unfall übernimmt meist die eigene Kaskoversicherung die Kosten.
Wann die gegnerische Versicherung die Kosten übernimmt
Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt und Ihr Auto ist nicht mehr fahrbereit, zählt das Abschleppen zu den erstattungsfähigen Unfallkosten. Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten zusätzlich zu Reparatur oder Wiederbeschaffung.
Sie müssen dafür nicht in Vorleistung bleiben, wenn Sie den Abschleppdienst korrekt beauftragen.
- Lassen Sie sich vom Abschleppdienst eine detaillierte Rechnung ausstellen
- Bewahren Sie alle Belege für die Schadensregulierung auf
- Auch Standgebühren bis zur Begutachtung sind meist erstattungsfähig
Wann Ihre eigene Versicherung einspringt
Bei einem selbstverschuldeten Unfall oder einem Alleinunfall trägt die gegnerische Seite naturgemäß nichts. Hier übernimmt in der Regel die eigene Vollkaskoversicherung die Abschleppkosten, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Ohne Vollkasko bleiben die Kosten dagegen an Ihnen hängen.
Worauf Sie beim Abschleppdienst achten sollten
Nach einem Unfall stehen oft schnell ortsansässige Abschleppdienste bereit, manchmal sogar unaufgefordert. Das ist praktisch, kann aber teuer werden, wenn Preise nicht vorher geklärt sind.
Fragen Sie deshalb aktiv nach dem Preis.
- Lassen Sie sich den Preis nach Möglichkeit vorab bestätigen
- Prüfen Sie, ob eine Verbindung zu einer bestimmten Werkstatt besteht
- Sie dürfen frei entscheiden, wohin das Fahrzeug abgeschleppt wird
Wie ein Gutachten die Kosten mit absichert
Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert nicht nur den Fahrzeugschaden, sondern auch die Umstände der Unfallstelle. Das erleichtert es, Abschleppkosten und Standgebühren gegenüber der Versicherung nachvollziehbar zu begründen.
Als Kfz-Sachverständiger berücksichtige ich solche Nebenkosten in meiner Kalkulation, damit Ihnen am Ende nichts durch die Finger geht.
Einsatzgebiete in Ihrer Nähe
Ich bin unter anderem in Memmingen, Ansbach und München für Sie erreichbar, mobil in ganz Bayern unterwegs.
Rufen Sie mich direkt nach dem Unfall an unter 0173 238 54 48 oder nutzen Sie meine Notfall-Hotline. Auch über WhatsApp bin ich schnell erreichbar.