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Lohnt sich ein Gutachter auch bei Mitverschulden noch
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Lohnt sich ein Gutachter auch bei Mitverschulden noch

· 4 Min. Lesezeit

War da nicht auch etwas Ihre Schuld? Diesen Gedanken haben viele nach einem Unfall.

Und viele denken dann sofort das Gleiche. Ein Gutachten lohnt sich jetzt eh nicht mehr.

Das stimmt so meistens nicht.

Mitverschulden bedeutet nicht kein Anspruch

Bei vielen Unfällen tragen beide Beteiligten eine gewisse Verantwortung. Trotzdem bleibt in den meisten Fällen ein Anspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung bestehen.

  • Häufig wird eine Haftungsquote zwischen den Beteiligten festgelegt
  • Auch bei einer Teilschuld erhalten Sie meist einen Teil Ihres Schadens ersetzt
  • Nur bei einer vollständigen Eigenverantwortung entfällt der Anspruch komplett
  • Die genaue Quote entscheidet direkt über die Höhe der Erstattung

Genau deshalb lohnt sich eine genaue Klärung des Unfallhergangs.

Warum die Schadenshöhe trotzdem korrekt ermittelt werden muss

Manche Geschädigte verzichten bei Mitverschulden vorschnell auf ein Gutachten. Das ist meist ein Fehler.

Warum? Weil die Schadenshöhe unabhängig von der Haftungsquote korrekt sein muss.

  • Erst wird der tatsächliche Schaden ermittelt
  • Danach wird die Haftungsquote darauf angewendet
  • Ein zu niedrig angesetzter Schaden verringert Ihren Anteil doppelt
  • Ein Gutachten sorgt für eine realistische Ausgangsbasis

Wenn die Versicherung bereits die Schadenshöhe niedrig ansetzt, verlieren Sie bei einer Teilschuld zusätzlich Geld.

Ein weiterer Punkt kommt hinzu. Auch bei Teilschuld haben Sie meist weiterhin Anspruch auf ein Gutachten auf Kosten der Versicherung, sofern der Unfallgegner überhaupt mithaftet. Prüfen Sie das im Zweifel direkt am Telefon.

Wie ein Gutachten bei der Haftungsfrage unterstützt

Neben der Schadenshöhe kann ein Gutachten auch bei der Klärung des Unfallhergangs helfen. Technische Spuren sprechen oft eine eindeutigere Sprache als Aussagen der Beteiligten.

  • Auswertung der Schadensbilder an beiden Fahrzeugen
  • Einschätzung der Anstoßsituation
  • Objektive Dokumentation, unabhängig von Erinnerungen
  • Eine sachliche Grundlage für Diskussionen mit der Versicherung

Das kann im Einzelfall sogar dazu führen, dass sich eine zunächst angenommene Quote noch zu Ihren Gunsten verschiebt.

Wichtig ist dabei vor allem eines. Nehmen Sie eine vorgeschlagene Quote nicht vorschnell hin.

  • Lassen Sie den Unfallhergang unabhängig prüfen
  • Vergleichen Sie die Argumentation der Versicherung mit den tatsächlichen Spuren
  • Fragen Sie im Zweifel gezielt nach der Begründung der Quote
  • Holen Sie bei Unsicherheit eine zweite fachliche Einschätzung ein

Ein Rechenbeispiel zur Einordnung

Nehmen wir an, Ihr Schaden liegt bei 6.000 Euro und es wird eine Haftungsquote von 30 Prozent zu Ihren Lasten angenommen. Dann bleiben Ihnen immer noch 4.200 Euro.

Wird die Schadenshöhe jedoch ohne Gutachten zu niedrig mit nur 4.000 Euro angesetzt, erhalten Sie bei derselben Quote nur 2.800 Euro. Der Unterschied beträgt 1.400 Euro.

Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie stark sich eine ungenaue Schadenshöhe auswirkt. Der Fehler liegt dabei selten in der Haftungsquote selbst, sondern in der zugrunde gelegten Schadenssumme.

  • Die korrekte Schadenshöhe zu kennen lohnt sich fast immer
  • Auch bei einer Teilschuld bleibt oft ein spürbarer Betrag übrig
  • Ein Gutachten schützt vor doppelten Nachteilen

Warum Unabhängigkeit gerade bei strittigen Fällen zählt

Bei Mitverschulden prallen häufig unterschiedliche Interessen aufeinander. Marco Schuster bewertet dabei ausschließlich fachlich und unabhängig.

Kundenstimme “Hat alles super geklappt, schnell, persönliche telefonische Beratung, professionelle Abwicklung – sehr zu empfehlen!!!” C., 03.04.2023

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bewertet er den Schaden neutral, unabhängig davon, wie die Schuldfrage am Ende ausfällt. Mehr über seine Qualifikation lesen Sie unter Über mich.

So wissen Sie am Ende genau, wie viel Ihnen tatsächlich zusteht, auch bei einer Teilschuld.

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

Auch bei strittigen Fällen in Nürnberg, Regensburg und Würzburg unterstützt Marco Schuster Sie vor Ort.

Auch bei Mitverschulden lohnt sich also fast immer ein genauer Blick auf den Schaden. Rufen Sie einfach an unter 0173 238 54 48 oder nutzen Sie das Kontaktformular für eine erste Einschätzung.

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Kostenlose Erstberatung – 7 Tage die Woche erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.

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