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Warum verweigert der TÜV die Plakette?
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Warum verweigert der TÜV die Plakette?

· 3 Min. Lesezeit

Der TÜV verweigert die Plakette meist, weil ein sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt wurde, der nach einem Unfall nicht oder nicht fachgerecht behoben wurde. Häufige Ursachen sind Schäden an Achsen, Bremsen, Lenkung oder tragenden Karosserieteilen. Auch fehlende Nachweise über durchgeführte Reparaturen können ein Grund sein.

Meist steckt also ein konkreter, benennbarer Mangel dahinter.

Welche Unfallschäden führen am häufigsten zur Verweigerung?

Bestimmte Schadensbereiche fallen bei der Hauptuntersuchung besonders schnell auf. Prüforganisationen achten hier gezielt auf Auffälligkeiten, die auf einen nicht fachgerecht behobenen Unfallschaden hindeuten.

Ein Prüfer erkennt solche Mängel oft schon bei der Sichtprüfung.

  • Verzogene oder beschädigte Achsteile
  • Undichte oder beschädigte Bremsleitungen
  • Sichtbare Verformungen an tragenden Karosseriebauteilen
  • Fehlfunktionen bei Airbag oder Gurtstraffer

Solche Mängel gelten als erheblich und führen fast immer zur Verweigerung der Plakette.

Welche Rolle spielt eine unsachgemäße Reparatur?

Nicht der Unfall selbst, sondern eine mangelhafte Reparatur ist häufig der eigentliche Grund für die verweigerte Plakette. Werden beschädigte Teile nur notdürftig gerichtet statt fachgerecht ersetzt, bleibt der Mangel bestehen.

Das betrifft auch scheinbar kleinere Arbeiten.

  • Gerichtete statt ausgetauschte Karosserieteile
  • Verwendung ungeeigneter Ersatzteile
  • Unvollständig abgeschlossene Reparaturarbeiten
  • Fehlende Einstellung nach einer Achsreparatur

Eine sorgfältige Reparatur nach den Vorgaben des Herstellers verhindert solche Probleme meist zuverlässig.

Wie hilft ein Gutachten bei der Vorbereitung auf die Prüfung?

Ein Sachverständigengutachten nach dem Unfall zeigt bereits im Vorfeld, welche Bauteile betroffen sind und wie die Reparatur fachgerecht ausgeführt werden sollte. Das reduziert das Risiko einer Verweigerung bei der späteren Hauptuntersuchung erheblich.

Genau diese vorbereitende Einschätzung gehört zu den Leistungen, die wir nach einem Unfall anbieten.

Marco Schuster bringt dafür seine langjährige Erfahrung aus der Automobilbranche mit, unter anderem aus der Entwicklung bei LuK und Schaeffler.

Was können Sie tun, wenn die Plakette bereits verweigert wurde?

Wurde die Plakette verweigert, erhalten Sie in der Regel einen Prüfbericht mit den konkreten Mängeln. Diese müssen behoben und anschließend erneut geprüft werden.

Ein unabhängiges Gutachten kann diesen Prozess erleichtern.

  • Prüfbericht genau durchgehen
  • Reparaturumfang mit einem Sachverständigen klären
  • Nachprüfung nach fachgerechter Behebung vereinbaren

Was gilt bei einem unverschuldeten Unfall?

Waren Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung die vollen Kosten für das Gutachten. Für Sie entstehen dadurch keine eigenen Kosten.

So sichern Sie sich auch bei der Frage der Verkehrssicherheit ab, ohne selbst in Vorleistung zu gehen.

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

Marco Schuster ist mit Sitz in Fürstenfeldbruck bayernweit unterwegs, unter anderem in Landshut, Passau und Regensburg.

Wenn bei Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall die Plakette verweigert wurde, melden Sie sich gerne. Telefonisch unter 0173 238 54 48, per WhatsApp oder über das Kontaktformular.

Sie brauchen ein Gutachten?

Kostenlose Erstberatung – 7 Tage die Woche erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.

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