Der Urlaub in Italien oder Österreich beginnt schön. Dann kracht es auf der Autobahn oder beim Einparken.
Ein Unfall im Ausland fühlt sich sofort komplizierter an als einer vor der eigenen Haustür. Fremde Sprache, fremdes Recht, fremde Versicherung.
Muss das wirklich so schwierig sein? Nicht ganz.
Erste Schritte direkt nach dem Unfall
Auch im Ausland gelten die gleichen Grundregeln wie zu Hause. Ruhe bewahren und den Unfallort sichern.
- Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen
- Bei Verletzten sofort den Notruf wählen
- Fotos von beiden Fahrzeugen und der Unfallstelle machen
- Kennzeichen und Versicherungsdaten des Unfallgegners notieren
- Bei Uneinigkeit die örtliche Polizei rufen
In vielen Ländern ist ein europäischer Unfallbericht üblich. Füllen Sie ihn gemeinsam mit dem Unfallgegner sorgfältig aus.
Wer zahlt bei einem unverschuldeten Unfall
War der andere Fahrer schuld, greift dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Das gilt grundsätzlich auch im europäischen Ausland.
Innerhalb der EU gibt es ein System sogenannter Regulierungsbeauftragter. Jede Versicherung muss in jedem EU-Land einen Ansprechpartner benennen.
Das bedeutet für Sie. Sie können den Schaden oft direkt über eine Vertretung in Deutschland regulieren lassen.
Bei Unfällen außerhalb der EU wird es unterschiedlicher gehandhabt. Hier lohnt sich vorab ein Blick in die Bedingungen der eigenen Auslandsversicherung.
Die grüne Karte als wichtiger Nachweis
Die grüne Versicherungskarte ist der internationale Nachweis für einen bestehenden Haftpflichtschutz. In vielen Ländern außerhalb der EU wird sie noch aktiv verlangt.
Auch innerhalb Europas kann sie im Streitfall hilfreich sein. Sie erleichtert die Zuordnung der zuständigen Versicherung erheblich.
Ein paar Punkte dazu.
- Karte am besten immer im Fahrzeug mitführen
- Gültigkeit vor Reiseantritt prüfen
- Bei Fragen die eigene Versicherung kontaktieren
Was bei einem Mietwagen im Ausland zu beachten ist
Ein Unfall mit dem Mietwagen bringt zusätzliche Fragen mit sich. Hier gelten oft eigene Regeln des Vermieters.
- Schaden sofort dem Vermieter und der Polizei melden
- Vertragsunterlagen zur Selbstbeteiligung prüfen
- Alle Schäden vor Ort fotografisch festhalten
- Übergabeprotokoll bei Rückgabe genau vergleichen
Wurde der Unfall vom Gegner verursacht, richtet sich der Anspruch ebenfalls gegen dessen Versicherung. Der Mietwagenvertrag ändert daran grundsätzlich nichts.
Warum eine Begutachtung erst nach der Rückkehr sinnvoll ist
Nach der Rückkehr aus dem Urlaub bleibt der Schaden oft bestehen. Genau hier kommt ein unabhängiges Gutachten ins Spiel.
Ein Sachverständiger dokumentiert den Zustand des Fahrzeugs objektiv und nachvollziehbar. Das ist besonders wichtig, wenn die ausländische Versicherung den Schaden anders einschätzt als erwartet.
Schadenshöhe, Reparaturkosten und eine mögliche Wertminderung lassen sich so belastbar belegen. Das schafft eine gute Verhandlungsgrundlage gegenüber dem Regulierungsbeauftragten.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung normalerweise die vollen Kosten für das Gutachten. Als Geschädigter entstehen Ihnen dadurch keine eigenen Kosten.
Sprachbarrieren am Unfallort meistern
Eine fremde Sprache erschwert die Verständigung direkt am Unfallort zusätzlich. Ein paar einfache Hilfsmittel schaffen hier Abhilfe.
- Übersetzungs-App auf dem Smartphone vorab installieren
- Europäischen Unfallbericht in mehreren Sprachen mitführen
- Wichtige Begriffe wie Polizei und Versicherung vorab nachschlagen
- Im Zweifel auf Zeugen oder Passanten als Vermittler zurückgreifen
Ein sauber ausgefüllter Unfallbericht ersetzt in vielen Fällen ohnehin ein langes Gespräch. Konzentrieren Sie sich deshalb vor allem auf vollständige und korrekte Angaben.
Was Sie sonst noch beachten sollten
Bewahren Sie alle Unterlagen aus dem Ausland gut auf. Dazu zählen Polizeiprotokolle, Fotos und der ausgefüllte Unfallbericht.
Melden Sie den Schaden zusätzlich Ihrer eigenen Versicherung. Das gilt auch dann, wenn die Schuld klar beim anderen liegt.
Kontaktieren Sie im Zweifel einen unabhängigen Sachverständigen in Ihrer Nähe. Marco Schuster begutachtet Ihr Fahrzeug nach der Rückkehr direkt vor Ort, bei Ihnen zu Hause oder in der Werkstatt.
Einsatzgebiete in Ihrer Nähe
Nach der Rückkehr aus dem Ausland begutachte ich Ihr Fahrzeug gerne zeitnah, etwa in Germering, Starnberg oder Landsberg am Lech. Weitere Standorte finden Sie unter Einsatzgebiete.
Rufen Sie mich einfach an unter 0173 238 54 48 oder schreiben Sie mir über WhatsApp. Auch über das Formular unter Kontakt erreichen Sie mich schnell.