Ein kleiner Parkrempler, ein Blechschaden im Vorbeifahren. Und schon macht sich Sorge breit, ob der eigene Beitrag jetzt steigt.
Die Schadensfreiheitsklasse beeinflusst den Beitrag zur Kfz-Versicherung über Jahre hinweg. Eine Rückstufung tut deshalb oft mehr weh als der eigentliche Schaden.
Muss jeder Unfall gemeldet werden? Nein, nicht jeder.
Wann eine Meldung überhaupt nötig wird
Entscheidend ist zunächst, wer den Unfall verursacht hat. Bei einem unverschuldeten Unfall betrifft die Sache meist nur die gegnerische Versicherung.
Anders sieht es aus, wenn Sie selbst Schuld am Unfall haben. Dann kommt Ihre eigene Kaskoversicherung ins Spiel, sofern sie besteht.
Ein paar grundsätzliche Fälle im Überblick.
- Unverschuldeter Unfall betrifft die Versicherung des Gegners
- Selbstverschuldeter Schaden am eigenen Auto betrifft die eigene Kasko
- Ohne Kaskoversicherung tragen Sie den Schaden meist selbst
- Reine Haftpflichtschäden am Fremdfahrzeug wirken sich auf die eigene Klasse aus
Was eine Rückstufung tatsächlich bedeutet
Wird ein Schaden über die eigene Versicherung reguliert, sinkt die Schadensfreiheitsklasse in der Regel. Das führt zu einem höheren Beitrag in den Folgejahren.
Diese Erhöhung wirkt oft über mehrere Jahre nach. Deshalb lohnt sich vorher eine genaue Rechnung.
Zwei Fragen sind dabei zentral.
- Wie hoch ist der tatsächliche Schaden
- Wie stark würde sich der Beitrag durch eine Meldung erhöhen
Bei kleineren Schäden übersteigt die Beitragserhöhung über mehrere Jahre häufig die eigentliche Schadenssumme deutlich.
Der Rückkauf der Rückstufung
Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, eine bereits gemeldete Rückstufung nachträglich rückgängig zu machen. Das nennt sich Rückkauf der Rückstufung.
Dabei zahlen Sie den erhaltenen Versicherungsbetrag ganz oder teilweise zurück. Im Gegenzug bleibt Ihre Schadensfreiheitsklasse unangetastet.
Das kann sich lohnen, wenn die Beitragserhöhung sonst höher ausfallen würde. Prüfen Sie diese Option am besten direkt nach der Regulierung.
Ein Rechenbeispiel aus der Praxis
Stellen Sie sich einen Blechschaden von 1.200 Euro an der eigenen Stoßstange vor. Auf den ersten Blick scheint eine Meldung an die Kasko naheliegend.
Rechnet man die Beitragserhöhung durch die Rückstufung jedoch über mehrere Jahre hoch, kommen schnell deutlich höhere Summen zusammen. In vielen Fällen lohnt sich die Selbstzahlung dann finanziell mehr.
- Schadenshöhe und Selbstbeteiligung gegenüberstellen
- Voraussichtliche Beitragserhöhung über mehrere Jahre hochrechnen
- Beide Summen direkt miteinander vergleichen
Erst dieser Vergleich zeigt, welcher Weg tatsächlich günstiger ist.
Warum ein genaues Gutachten hier hilft
Bevor Sie sich für oder gegen eine Meldung entscheiden, sollten Sie die tatsächliche Schadenshöhe kennen. Schätzungen aus dem Bauch heraus führen oft in die falsche Richtung.
Ein unabhängiges Gutachten liefert eine belastbare Zahl. Damit lässt sich sauber durchrechnen, welcher Weg günstiger ist.
Reparaturkosten, mögliche Wertminderung und der Zeitwert des Fahrzeugs fließen in diese Betrachtung mit ein. Erst mit diesen Zahlen lässt sich eine fundierte Entscheidung treffen.
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt ohnehin die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Ihre eigene Schadensfreiheitsklasse bleibt dann unberührt.
So treffen Sie die richtige Entscheidung
Rechnen Sie in Ruhe durch, bevor Sie einen selbstverschuldeten Schaden melden. Ziehen Sie dafür am besten eine unabhängige Einschätzung heran.
- Schadenshöhe durch ein Gutachten ermitteln lassen
- Beitragsentwicklung bei Rückstufung mit der Versicherung klären
- Möglichkeit des Rückkaufs erfragen
- Erst danach über eine Meldung entscheiden
Eine überstürzte Meldung lässt sich später kaum rückgängig machen. Nehmen Sie sich die Zeit für eine saubere Kalkulation.
Einsatzgebiete in Ihrer Nähe
Für eine verlässliche Schadenshöhe bin ich unter anderem in Ingolstadt, Landshut und Freising für Sie unterwegs. Alle Standorte finden Sie unter Einsatzgebiete, einen Überblick über meine Arbeit unter Leistungen.
Bevor Sie einen Schaden bei Ihrer Versicherung melden, lassen Sie die Höhe unabhängig prüfen. Rufen Sie an unter 0173 238 54 48 oder nutzen Sie das Formular unter Kontakt.