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Wie viele Kilometer Mietwagen werden erstattet?
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Wie viele Kilometer Mietwagen werden erstattet?

· 3 Min. Lesezeit

Ein bundesweit einheitliches Kilometerlimit für den Unfallersatzwagen gibt es nicht. Erstattet wird grundsätzlich die Fahrleistung, die für Ihre notwendige Mobilität erforderlich ist, orientiert an Ihrem gewohnten Fahrverhalten. Manche Mietwagenverträge enthalten allerdings eigene Kilometerpauschalen, die Sie vorab kennen sollten.

Das klingt zunächst wenig greifbar. Schauen wir uns die Hintergründe genauer an.

Warum gibt es kein festes bundesweites Limit?

Der Ersatz für den Mietwagen soll Ihnen genau die Mobilität sichern, die Sie ohne den Unfall auch gehabt hätten. Ihr individuelles Fahrverhalten ist deshalb der eigentliche Maßstab.

Wer normalerweise viel pendelt, darf entsprechend mehr fahren als jemand, der das Auto kaum nutzt. Es zählt also der bisherige, nachvollziehbare Bedarf.

  • Maßstab ist Ihr gewohntes, notwendiges Fahrverhalten
  • Kein pauschales Limit für ganz Deutschland
  • Ungewöhnlich hohe Fahrleistungen können hinterfragt werden

Was steht stattdessen im Mietwagenvertrag?

Viele Autovermietungen arbeiten mit eigenen Kilometerpauschalen in ihren Tarifen, unabhängig vom Unfallersatzgeschäft. Wird diese Pauschale überschritten, berechnet der Vermieter zusätzliche Kilometer separat.

Deshalb lohnt sich vor Vertragsabschluss ein Blick auf die Konditionen. Wo möglich, ist ein Tarif ohne Kilometerbegrenzung oft die stressfreiere Wahl.

  • Vertragliche Kilometerpauschale beim Vermieter erfragen
  • Nach Möglichkeit Tarif ohne Begrenzung wählen
  • Zusatzkosten für Mehrkilometer im Blick behalten

Was bedeutet das Wirtschaftlichkeitsgebot in diesem Zusammenhang?

Die gegnerische Versicherung muss zwar Ihre notwendige Mobilität ersetzen, nicht aber unbegrenzte oder unnötige Fahrten. Das nennt sich Wirtschaftlichkeitsgebot.

Auffällig hohe Fahrleistungen während der Mietwagenzeit können deshalb hinterfragt werden. Realistische, nachvollziehbare Angaben zu Ihrem Fahrbedarf schützen Sie hier am besten.

Wie lange dürfen Sie den Mietwagen überhaupt nutzen?

Die Mietwagenzeit orientiert sich an der im Gutachten kalkulierten Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer. Wie lange das im Einzelfall ist, hängt vom konkreten Schaden ab.

Ein sorgfältig erstelltes Gutachten schafft hier von Anfang an Klarheit. So wissen Sie, mit welchem Zeitraum Sie realistisch planen können.

Wie gehen Sie am besten vor?

Klären Sie Ihren tatsächlichen Fahrbedarf frühzeitig und wählen Sie nach Möglichkeit einen Vermieter ohne enge Kilometerbegrenzung. Bewahren Sie zudem alle Belege sorgfältig auf.

Ein unabhängiges Gutachten liefert Ihnen die notwendige Grundlage für die gesamte Schadensregulierung, inklusive Mietwagenzeit. Mehr dazu unter Leistungen.

Kundenstimme “Ich bin sehr froh, mich bei der Google-Suche für Herrn Schuster entschieden zu haben. Er ist sofort erreichbar gewesen, hat sehr schnell vor Ort mein Auto begutachtet und mir alle Fragen sehr freundlich und kompetent beantwortet. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.” (G., 15.10.2021)

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Marco Schuster ist mit Sitz in Fürstenfeldbruck unter anderem in Landsberg am Lech, Olching und Gröbenzell für Sie im Einsatz.

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