Haben Sie einen Unfall gehabt?
Was ist die 130 Prozent Regel?
Zurück zum Blog

Was ist die 130 Prozent Regel?

· 4 Min. Lesezeit

Die 130 Prozent Regel erlaubt Ihnen, ein Unfallfahrzeug reparieren zu lassen, obwohl die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Die Grenze liegt üblicherweise bei 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts. Bis zu dieser Grenze zahlt die gegnerische Versicherung die Reparatur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Klingt erstmal simpel. In der Praxis stecken aber einige wichtige Details in dieser Regel.

Wie funktioniert die 130 Prozent Regel genau?

Nach einem Unfall vergleicht der Sachverständige zwei Werte miteinander. Auf der einen Seite stehen die voraussichtlichen Reparaturkosten. Auf der anderen Seite steht der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs.

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, aber innerhalb der 130 Prozent Grenze, spricht man vom Integritätsinteresse. Sie dürfen dann reparieren lassen. Die Versicherung muss zahlen.

  • Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert bedeuten eine ganz normale Reparatur
  • Reparaturkosten bis 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts erlauben eine Reparatur unter bestimmten Bedingungen
  • Reparaturkosten darüber führen in der Regel zu einem wirtschaftlichen Totalschaden

Der Gedanke dahinter ist nachvollziehbar. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung erkennen an, dass Sie an Ihrem vertrauten Fahrzeug hängen können, auch wenn eine Reparatur wirtschaftlich betrachtet knapp wird.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Nicht jede Reparatur innerhalb der Grenze wird automatisch bezahlt. Die Rechtsprechung stellt einige Bedingungen auf.

Das Fahrzeug muss fachgerecht und vollständig repariert werden. Eine Teilreparatur reicht nicht aus. Außerdem müssen Sie den Wagen nach der Reparatur weiter nutzen.

  • Reparatur muss vollständig und fachgerecht laut Gutachten erfolgen
  • Weiternutzung von in der Regel mindestens sechs Monaten wird erwartet
  • Reparaturkosten müssen im Gutachten nachvollziehbar dargelegt sein

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann die Versicherung die Zahlung auf den Totalschadenwert begrenzen. Wer beispielsweise kurz nach der Reparatur das Fahrzeug verkauft, riskiert genau diese Kürzung.

Was passiert, wenn die Kosten über 130 Prozent liegen?

Übersteigen die Reparaturkosten die 130 Prozent Grenze, greift die Regel nicht mehr. Die Versicherung zahlt dann nur noch den wirtschaftlichen Totalschaden aus. Das bedeutet üblicherweise die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Sie können das Fahrzeug trotzdem reparieren lassen, wenn Sie das möchten. Die zusätzlichen Kosten oberhalb dieser Grenze tragen Sie dann aber selbst.

Deshalb lohnt sich vor jeder Entscheidung ein genauer Blick auf beide Werte.

Warum ist ein Gutachten hier so wichtig?

Ohne belastbares Gutachten wissen Sie gar nicht, wo Sie stehen. Der Wiederbeschaffungswert muss korrekt ermittelt sein. Die Reparaturkosten müssen realistisch kalkuliert sein.

Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger stellt beide Werte gegenüber und zeigt Ihnen, ob die 130 Prozent Regel für Ihren Fall greift. Genau das ist eine der Kernaufgaben, die zu unseren Leistungen gehören.

Gerade bei knappen Fällen entscheidet oft die Sorgfalt der Kalkulation. Ein paar hundert Euro können hier über die richtige Entscheidung entscheiden. Deshalb sollten Sie sich bei einem grenzwertigen Schaden nicht allein auf die Einschätzung der gegnerischen Versicherung verlassen.

Was passiert bei einem unverschuldeten Unfall?

Waren Sie nicht schuld am Unfall, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten vollständig. Für Sie entstehen dadurch keine eigenen Kosten.

Das gilt auch dann, wenn am Ende die 130 Prozent Regel zur Anwendung kommt. Sie erhalten eine unabhängige Einschätzung, ohne dafür in Vorleistung zu gehen.

Kundenstimme “Pünktlich, zuverlässig und absolut korrektes Gutachten. Immer wieder gerne, Herr Schuster ist sehr zu empfehlen!” M., 29.04.2020

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

Marco Schuster ist mit Sitz in Fürstenfeldbruck in ganz Bayern unterwegs, unter anderem in München, Dachau und Landsberg am Lech. Mehr über den Ablauf und die Person hinter den Gutachten finden Sie auf der Seite Über mich.

Wenn Sie unsicher sind, ob die 130 Prozent Regel bei Ihrem Fahrzeug greift, rufen Sie einfach an. Unter 0173 238 54 48 oder per WhatsApp erreichen Sie uns täglich von 8 bis 22 Uhr. Alternativ nutzen Sie das Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage.

Sie brauchen ein Gutachten?

Kostenlose Erstberatung – 7 Tage die Woche erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.

Rufen Sie uns an

Wir kommen zu Ihnen - kostenlos bei Haftpflichtschäden

Erfahrungen & Bewertungen zu Kfz-Sachverständigenbüro Marco Schuster