Der Nutzungsausfall wird für die Dauer bezahlt, die eine zügige Reparatur oder Ersatzbeschaffung tatsächlich benötigt. Das ist keine feste Anzahl an Tagen, sondern richtet sich nach dem konkreten Schaden und dem Gutachten. Trödeln Sie selbst, verkürzt sich der erstattete Zeitraum entsprechend.
Woran sich die Dauer orientiert
Grundlage ist immer die im Gutachten festgehaltene Reparaturdauer oder Wiederbeschaffungsdauer. Diese Zeitspanne bildet den Rahmen für den Nutzungsausfall.
Länger zahlt die Versicherung in der Regel nicht.
- Reparaturdauer laut Gutachten plus eine kurze Überlegungsfrist
- Bei Totalschaden die übliche Wiederbeschaffungsdauer für ein Ersatzfahrzeug
- Zusätzliche Tage nur bei nachvollziehbarer Begründung
Was die Zahlung vorzeitig beendet
Sobald Ihr Fahrzeug repariert oder ein Ersatzfahrzeug beschafft ist, endet der Anspruch. Das gilt auch, wenn Sie sich für einen Mietwagen statt für Nutzungsausfall entscheiden.
Beides gleichzeitig ist nicht möglich.
- Reparatur abgeschlossen beendet den Anspruch
- Mietwagen und Nutzungsausfall schließen sich gegenseitig aus
- Ein eigenes Zweitfahrzeug kann den Anspruch ebenfalls mindern
Was bei Verzögerungen gilt
Verzögert sich die Reparatur aus nachvollziehbaren Gründen, etwa wegen fehlender Ersatzteile, verlängert sich häufig auch der Anspruch. Selbstverschuldete Verzögerungen zählen dagegen nicht mit.
Dokumentieren Sie deshalb jede Verzögerung schriftlich.
- Lieferverzögerungen bei Ersatzteilen mit Nachweis belegen
- Werkstatttermine möglichst zeitnah nach dem Gutachten vereinbaren
- Unnötiges Zögern bei der Auftragsvergabe vermeiden
Warum ein Gutachten die Berechnung erst ermöglicht
Ohne eine im Gutachten dokumentierte Reparaturdauer fehlt die Grundlage für den Nutzungsausfall. Als Kfz-Sachverständiger kalkuliere ich diese Zeitspanne realistisch, damit Sie gegenüber der Versicherung eine klare Grundlage haben.
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung sowohl das Gutachten als auch den berechtigten Nutzungsausfall.
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