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Wer zahlt den Schaden im geliehenen Mietwagen?
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Wer zahlt den Schaden im geliehenen Mietwagen?

· 2 Min. Lesezeit

Ein Unfall im geliehenen Mietwagen fühlt sich anders an als im eigenen Auto. Plötzlich stehen fremde Vertragsbedingungen im Raum und die Frage, wer am Ende zahlt. Die gute Nachricht zuerst.

Für Schäden an anderen Beteiligten haftet die im Mietvertrag enthaltene Kfz-Haftpflichtversicherung des Vermieters. Für Schäden am Mietwagen selbst kommt es dagegen auf Ihre eigene Kaskoabsicherung an.

Haftung gegenüber dem Unfallgegner

Jeder Mietwagen ist mit einer Haftpflichtversicherung ausgestattet, das schreibt der Gesetzgeber verpflichtend vor. Verursachen Sie mit dem Mietwagen einen Schaden bei jemand anderem, übernimmt diese Versicherung die Regulierung. Für den Geschädigten ändert sich dadurch nichts an seinem Anspruch.

Er wendet sich ganz normal an die Versicherung des Mietwagens.

  • Personenschäden werden abgedeckt
  • Sachschäden am gegnerischen Fahrzeug werden reguliert
  • Der Ablauf entspricht dem eines normalen Haftpflichtfalls

Schäden am Mietwagen selbst

Anders sieht es beim Mietwagen selbst aus. Hier zahlt in der Regel die Vollkaskoversicherung, die Sie beim Abschluss des Mietvertrags dazugebucht haben. Ohne diesen Zusatz haften Sie unter Umständen für den vollen Schaden am Fahrzeug.

Ein teurer Fehler, den viele erst nach dem Unfall bemerken.

  • Vollkaskoschutz reduziert das eigene Risiko deutlich
  • Ohne Zusatzversicherung droht die volle Haftung
  • Manche Kreditkarten bieten einen zusätzlichen Schutz

Die Selbstbeteiligung im Schadenfall

Auch mit Vollkaskoschutz bleibt meist eine Selbstbeteiligung übrig. Diese kann je nach Anbieter und Fahrzeugklasse stark variieren. Ein Blick in die Mietbedingungen vor Fahrtantritt lohnt sich deshalb immer.

Im Schadenfall zieht die Vermietung die Selbstbeteiligung häufig direkt von der hinterlegten Kaution ab.

Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben

Trifft Sie im Mietwagen keine Schuld am Unfall, wendet sich die Regulierung an die Versicherung des Unfallgegners. Diese trägt dann die Kosten für die Reparatur, den Nutzungsausfall der Vermietung und ein unabhängiges Gutachten. Für Sie als Fahrer entstehen dadurch keine eigenen Kosten.

Genau hier zeigt sich, wie wichtig eine saubere Dokumentation direkt am Unfallort ist. Ein unabhängiges Gutachten hält den Schaden fest und unterstützt Sie und die Vermietung bei der Durchsetzung der Ansprüche. Mehr dazu erfahren Sie unter Leistungen.

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

Marco Schuster begutachtet Unfallschäden an Mietfahrzeugen in ganz Bayern, unter anderem in München, Ingolstadt und Rosenheim.

Melden Sie sich nach einem Unfall im Mietwagen gerne direkt unter 0173 238 54 48 oder über das Kontaktformular. Wir sind täglich von 8 bis 22 Uhr erreichbar.

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Kostenlose Erstberatung – 7 Tage die Woche erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.

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