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Darf ich meine Dashcam als Beweismittel nutzen
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Darf ich meine Dashcam als Beweismittel nutzen

· 3 Min. Lesezeit

Der Unfallgegner behauptet steif und fest, Sie seien schuld. Ihre Dashcam zeigt aber etwas ganz anderes.

Immer mehr Autofahrer setzen auf eine Dashcam, genau für solche Situationen. Doch dürfen die Aufnahmen überhaupt verwendet werden?

Die Antwort lautet, es kommt darauf an.

Grundsätzliche Zulässigkeit von Dashcam Aufnahmen

Eine dauerhafte, permanente Aufzeichnung des gesamten Straßenverkehrs ist datenschutzrechtlich problematisch. Sie erfasst unbeteiligte Personen und Fahrzeuge ohne deren Einverständnis.

Anders sieht es bei anlassbezogenen Aufnahmen aus. Viele moderne Dashcams speichern nur kurze Sequenzen rund um ein Unfallereignis dauerhaft ab.

Wichtig zu unterscheiden.

  • Permanente Daueraufzeichnung ist datenschutzrechtlich heikel
  • Kurze Ereignisaufnahmen rund um einen Vorfall gelten als unproblematischer
  • Die konkrete Nutzung im Streitfall wird individuell bewertet

Wie Aufnahmen im Streitfall behandelt werden

Ob eine Dashcam Aufnahme als Beweismittel zugelassen wird, entscheidet sich letztlich im Einzelfall. Gerichte wägen dabei zwischen Beweisinteresse und Datenschutz ab.

In der Praxis werden solche Aufnahmen häufig zumindest als Indiz berücksichtigt. Gerade bei eindeutigen Aufnahmen kann das den entscheidenden Unterschied machen.

Ein paar praktische Hinweise dazu.

  • Aufnahmen möglichst zeitnah sichern und nicht überschreiben lassen
  • Rohmaterial unverändert aufbewahren
  • Aufnahme nicht öffentlich im Internet teilen

Technische Einstellungen sinnvoll wählen

Nicht jede Dashcam arbeitet gleich. Für den Ernstfall lohnt sich eine durchdachte Konfiguration schon vor der ersten Fahrt.

Empfehlenswerte Einstellungen sind häufig folgende.

  • Kurze Loop-Aufnahme statt Dauerspeicherung
  • Automatische Sicherung bei erkanntem Aufprall
  • Regelmäßiges Löschen unbeteiligter Altaufnahmen
  • Datum und Uhrzeit korrekt eingestellt

Mit solchen Einstellungen bewegen Sie sich datenschutzrechtlich auf sichererem Terrain. Gleichzeitig behalten Sie im Ernstfall die wichtigen Aufnahmen.

Was gegen eine Verwendung sprechen kann

Nicht jede Aufnahme wird automatisch anerkannt. Auch das gehört zur Wahrheit dazu.

  • Aufnahmen von unbeteiligten Personen ohne konkreten Bezug zum Unfall
  • Dauerhaft gespeichertes Material ohne erkennbaren Anlass
  • Nachträglich bearbeitetes oder geschnittenes Filmmaterial
  • Fehlende Zeit- und Datumsangaben in der Aufnahme

Solche Punkte können die Beweiskraft im Zweifel schwächen. Eine saubere, anlassbezogene Aufnahme bleibt deshalb die beste Grundlage.

Dashcam und Gutachten als starkes Team

Eine Dashcam Aufnahme zeigt den Unfallhergang aus einer bestimmten Perspektive. Ein technisches Gutachten ergänzt dieses Bild um belastbare Fakten.

Der Sachverständige kann Schadensbilder, Anstoßwinkel und Geschwindigkeiten unabhängig auswerten. In Kombination mit der Aufnahme entsteht ein besonders schlüssiges Gesamtbild.

Das erleichtert die Klärung der Schuldfrage erheblich. Gerade bei widersprüchlichen Aussagen der Beteiligten zahlt sich diese Kombination aus.

Marco Schuster wertet vorhandenes Bild- und Videomaterial im Rahmen seiner Gutachten mit ein. Für den Termin kommt er direkt zu Ihnen vor Ort.

Dashcam Aufnahmen von Motorradfahrern und Radfahrern

Nicht nur Autofahrer setzen mittlerweile auf kleine Actionkameras. Auch Motorradfahrer und Radfahrer nutzen sie zunehmend zur eigenen Absicherung.

  • Helmkameras liefern oft eine besonders klare Perspektive
  • Aufnahmen zeigen häufig auch Details wie Blinker oder Bremslicht
  • Die rechtliche Bewertung ähnelt der einer klassischen Dashcam
  • Auch hier gilt, anlassbezogene Aufnahmen sichern und aufbewahren

Gerade bei Motorradunfällen liefert solches Material oft wertvolle zusätzliche Informationen für die spätere Unfallrekonstruktion.

Was Sie nach dem Unfall tun sollten

Sichern Sie die Aufnahme Ihrer Dashcam so schnell wie möglich. Warten Sie damit nicht bis zum nächsten Tag.

  • Speicherkarte oder Aufnahme sofort sichern
  • Kopie der Datei anfertigen
  • Unfall zusätzlich klassisch dokumentieren
  • Unabhängigen Gutachter für die technische Auswertung kontaktieren

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

Für eine fundierte technische Auswertung nach einem Unfall bin ich unter anderem in Groebenzell, Dachau und Germering im Einsatz. Alle Standorte finden Sie unter Einsatzgebiete.

Haben Sie eine Dashcam Aufnahme, die den Unfallhergang zeigt? Kontaktieren Sie mich unter 0173 238 54 48 oder über das Formular unter Kontakt.

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Kostenlose Erstberatung – 7 Tage die Woche erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.

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