Ja, ein Wechsel Ihrer eigenen Kfz-Versicherung ist auch während einer laufenden Schadensregulierung grundsätzlich möglich. Bei einem unverschuldeten Unfall läuft die Regulierung über die gegnerische Haftpflichtversicherung und bleibt von Ihrem eigenen Vertrag unberührt. Anders sieht es aus, wenn Sie den Schaden über Ihre eigene Vollkasko abwickeln lassen.
Dann lohnt sich ein genauer Blick auf den Zeitpunkt des Wechsels.
Unverschuldeter Unfall und eigener Vertrag
Waren Sie nicht schuld am Unfall, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Reparatur, den Wertverlust und die Kosten für ein Gutachten. Ihr eigener Versicherer taucht in diesem Ablauf gar nicht auf. Ein Wechsel Ihrer eigenen Police hat auf diesen Anspruch keinen Einfluss.
Sie können also kündigen, ohne dass sich an der Regulierung etwas ändert.
- Anspruch richtet sich gegen die gegnerische Versicherung
- Eigener Vertrag bleibt außen vor
- Kündigung ändert nichts an bereits entstandenen Ansprüchen
Wenn die eigene Vollkasko zahlt
Anders wird es, wenn Sie einen selbstverschuldeten Schaden über Ihre eigene Vollkasko melden. Ein Wechsel mitten im offenen Schadenfall kann die Bearbeitung komplizierter machen, weil der neue Versicherer den laufenden Fall nicht übernimmt. Der alte Vertrag bleibt für diesen einen Schaden meist bis zum Abschluss zuständig.
Praktisch bedeutet das für Sie etwas Geduld.
- Laufender Schaden wird vom bisherigen Versicherer zu Ende bearbeitet
- Neuer Vertrag gilt erst für künftige Schäden
- Schadenfreiheitsklasse wird nach Abschluss übertragen
Kündigungsfristen im Blick behalten
Ein Sonderkündigungsrecht nach einem Schaden gilt üblicherweise nur innerhalb einer bestimmten Frist nach der Regulierung. Verpassen Sie diese Frist, bleiben Sie unter Umständen bis zum regulären Vertragsende gebunden. Ein Blick in die eigenen Unterlagen lohnt sich deshalb frühzeitig.
Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrem Versicherer nach dem genauen Datum.
Warum ein unabhängiges Gutachten trotzdem wichtig bleibt
Unabhängig davon, ob und wann Sie die Versicherung wechseln, sollte der Schaden selbst sauber dokumentiert sein. Ein unabhängiges Gutachten hält Reparaturkosten, Wertminderung und Zustand des Fahrzeugs nachvollziehbar fest. Das schützt Sie bei Rückfragen, auch wenn Sie später den Versicherer wechseln.
Wir arbeiten dabei unabhängig von Werkstätten und Versicherern. Mehr zu unseren Leistungen finden Sie auf der Website.
Kundenstimme “Hat alles super geklappt, schnell, persönliche telefonische Beratung, professionelle Abwicklung – sehr zu empfehlen!!!” C., 03.04.2023
Einsatzgebiete in Ihrer Nähe
Marco Schuster ist mit Sitz in Fürstenfeldbruck in ganz Bayern unterwegs, unter anderem in München und Augsburg.
Bei Fragen rund um Ihren Schadenfall erreichen Sie uns unter 0173 238 54 48 oder per WhatsApp. Auch das Kontaktformular steht Ihnen jederzeit offen.