Haben beide Fahrer zum Unfall beigetragen, wird die Haftung quotiert. Jede Seite trägt dann einen Anteil des Schadens entsprechend ihrem Verursachungsbeitrag. Eine Mitschuld von hundert zu null ist selten, meist einigt man sich auf Quoten wie 50 zu 50, 70 zu 30 oder 30 zu 70.
Wie eine Haftungsquote entsteht
Bei den meisten Unfällen mit Mitschuld einigen sich die beteiligten Versicherungen auf eine prozentuale Aufteilung. Grundlage dafür sind der Unfallhergang, die Verkehrsregeln und das Verhalten beider Fahrer. Je klarer die Beweislage, desto eindeutiger fällt die Quote aus.
Fehlen Zeugen oder eindeutige Spuren, wird es schwieriger.
- Fotos vom Unfallort sind dann besonders wichtig
- Der europäische Unfallbericht hilft bei der Rekonstruktion
- Ein Sachverständigengutachten kann den Hergang technisch nachvollziehbar machen
Welche Rolle die Betriebsgefahr spielt
Auch wenn ein Fahrer keinen Verkehrsverstoß begangen hat, kann ihm ein Anteil der sogenannten Betriebsgefahr angerechnet werden. Ein fahrendes Auto stellt grundsätzlich ein gewisses Risiko dar, allein durch seine Bewegung im Verkehr. Deshalb bleibt selbst bei überwiegendem Fremdverschulden oft eine kleine Haftungsquote übrig.
Das überrascht viele Betroffene.
Was eine Mitschuld für Ihren Schaden bedeutet
Bei einer Haftungsquote zahlt die gegnerische Versicherung nur den entsprechenden Anteil Ihres Schadens. Den Rest tragen Sie selbst oder Ihre eigene Kaskoversicherung springt ein. Das gilt für Reparaturkosten, Wertminderung und weitere Positionen gleichermaßen.
- Bei 70 zu 30 zu Ihren Gunsten erhalten Sie 70 Prozent Ihres Schadens ersetzt
- Für den Rest kann die eigene Vollkaskoversicherung einspringen
- Ein Rückstufungsverlust bei der eigenen Versicherung ist dabei möglich
Warum ein Gutachten den Unterschied macht
Gerade bei strittigen Haftungsfragen zahlt sich ein unabhängiges Gutachten aus. Es dokumentiert Schäden, Spuren und den technischen Unfallhergang neutral und nachvollziehbar. Das kann eine spätere Diskussion über die Quote erheblich vereinfachen.
Als unabhängiger Gutachter ohne Bindung an Werkstätten oder Versicherungen erstelle ich Ihnen eine Schadenskalkulation, die vor Gericht und gegenüber Versicherungen Bestand hat. Mehr über meine Arbeitsweise erfahren Sie auf der Seite Über mich.
Einsatzgebiete in Ihrer Nähe
Ich bin für Sie unter anderem in Germering, Gauting und Starnberg vor Ort, kostenlos und ohne Anfahrtskosten für Sie als Geschädigten.
Bei Unsicherheiten zur Haftungsquote sprechen Sie mich einfach an. Telefonisch unter 0173 238 54 48, per WhatsApp oder über das Kontaktformular bin ich täglich von 8 bis 22 Uhr erreichbar.