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Die Versicherung kürzt mein Gutachten – was kann ich dagegen tun?
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Die Versicherung kürzt mein Gutachten – was kann ich dagegen tun?

· 4 Min. Lesezeit

Sie haben ein professionelles Gutachten beauftragen lassen – und jetzt kürzt die Versicherung einzelne Positionen oder lehnt bestimmte Schadenspositionen ab. Das ist ärgerlich, aber nicht selten. Und vor allem: Sie müssen das nicht einfach hinnehmen.

Kundenstimme: „Ich bin sehr froh, mich bei der Google-Suche für Herrn Schuster entschieden zu haben. Das Gutachten erstellte er sehr zügig und absolut professionell, so dass ich es schnell weiterleiten konnte und es auch so von der Versicherung angenommen wurde.” — Maria B., 04.01.2024

Warum kürzen Versicherungen?

Versicherungen haben ein wirtschaftliches Interesse daran, Auszahlungen zu minimieren. Das ist kein Geheimnis. Daher versuchen sie manchmal:

  • Reparaturkosten zu kürzen (eigene, günstigere Stundenverrechnungssätze zu verwenden)
  • Wertminderung zu streichen oder zu reduzieren
  • Nutzungsausfall zu kürzen (niedrigere Tagessätze oder kürzere Dauer)
  • Gutachterkosten teilweise nicht zu erstatten
  • Mietwagenkosten zu reduzieren
  • Einzelne Schadenpositionen als nicht unfallbedingt abzulehnen

Nicht alle diese Kürzungen sind rechtlich zulässig. Viele scheitern vor Gericht. Doch viele Geschädigte nehmen die Kürzung einfach hin – weil sie den Aufwand scheuen oder nicht wissen, dass sie Widerspruch einlegen können.

Was können Sie konkret tun?

Schritt 1: Nicht sofort akzeptieren Unterschreiben Sie keine Regulierungsvereinbarung, die besagt, dass „alle Ansprüche damit abgegolten” sind. Das ist oft eine Falle, die Ihnen dauerhaft weitere Ansprüche kostet. Einmal unterschrieben, ist es sehr schwer, diesen Schritt rückgängig zu machen.

Schritt 2: Rückfrage beim Sachverständigen Wenden Sie sich an Marco Schuster. Er kann prüfen, ob die Kürzung der Versicherung fachlich und rechtlich haltbar ist – und auf Wunsch eine schriftliche Stellungnahme erstellen, die Ihrer Position bei der Versicherung mehr Gewicht verleiht.

Schritt 3: Schriftlichen Widerspruch einlegen Legen Sie bei der Versicherung schriftlich Widerspruch ein und fordern Sie die volle Regulierung. Oft führt allein ein sachkundiger Widerspruch dazu, dass die Versicherung die Kürzung zurücknimmt.

Schritt 4: Rechtsanwalt einschalten Bei unverschuldeten Unfällen haben Sie das Recht auf einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht – auf Kosten der gegnerischen Versicherung. Ein Anwalt prüft die Kürzungen und fordert die volle Entschädigung ein. Auch die Anwaltskosten trägt die Versicherung.

Schritt 5: Klageweg prüfen Wenn Einigung nicht möglich ist, kann der Anwalt die Kürzungen vor Gericht anfechten. Bei einem soliden Gutachten von einem IHK-vereidigten Sachverständigen stehen die Chancen gut.

Typische Kürzungsversuche und wie man damit umgeht

Kürzung der Reparaturkosten auf günstigere Werkstatt Die Versicherung verweist auf eine günstigere Referenzwerkstatt. Das ist in vielen Fällen unzulässig – Sie haben das Recht auf Reparatur in einer Markenwerkstatt, wenn Ihr Fahrzeug entsprechend alt und gepflegt ist. Ein Anwalt klärt das.

Ablehnung der Wertminderung Die Versicherung bestreitet, dass eine Wertminderung vorliegt. Ein vollständiges Gutachten weist die Wertminderung nach anerkannten Methoden aus – das ist schwer zu bestreiten.

Kürzung des Nutzungsausfalls Die Versicherung setzt niedrigere Tagessätze an oder bestreitet die angegebene Reparaturdauer. Das Gutachten weist die Dauer aus – ein klares Fundament für Ihren Widerspruch.

Warum ein IHK-vereidigtes Gutachten so stark ist

Ein Gutachten von Marco Schuster – öffentlich bestellt und vereidigt durch die IHK München – hat eine besondere Beweiskraft. Es ist nach einem geregelten, nachvollziehbaren Verfahren entstanden und kann vor Gericht als qualifizierter Beweis verwendet werden. Das macht Kürzungsversuche der Versicherung erheblich schwieriger.

Die Kundenstimme oben bestätigt es: Das Gutachten wurde „von der Versicherung angenommen” – ohne Kürzungen, ohne Streit. Ein professionelles Gutachten ist der beste Schutz davor, dass es überhaupt zu Kürzungsversuchen kommt.

Fazit: Kürzungen müssen Sie nicht akzeptieren

Eine Kürzung durch die Versicherung ist kein letztes Wort. Mit dem richtigen Vorgehen – Widerspruch, Stellungnahme durch den Sachverständigen, anwaltliche Unterstützung – holen Sie sich in vielen Fällen den vollen Betrag zurück.

Ich, Marco Schuster, stehe Ihnen auch nach Erstellung des Gutachtens zur Seite. Wenn die Versicherung Probleme macht, ist das meine Erfahrung – und ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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