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Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der Vollkasko?
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Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der Vollkasko?

· 3 Min. Lesezeit

Wie hoch Ihre Selbstbeteiligung bei der Vollkasko ausfällt, steht in Ihrem individuellen Versicherungsvertrag und ist von Police zu Police unterschiedlich. Üblich sind gestaffelte Beträge, die Sie bei Vertragsabschluss selbst gewählt haben, oft in Kombination mit dem Beitrag. Einen bundesweit einheitlichen Betrag gibt es nicht.

Das bringt Sie der eigentlichen Frage aber kaum näher. Entscheidend ist eher, wie Sie mit diesem Betrag richtig umgehen.

Wo finden Sie Ihre persönliche Selbstbeteiligung?

Die konkrete Höhe steht in Ihrem Versicherungsschein oder in den Vertragsunterlagen zur Vollkaskoversicherung. Oft ist sie getrennt nach Teilkasko- und Vollkaskoanteil ausgewiesen.

Ein Blick in die Police lohnt sich vor jeder Schadenmeldung. Nur so wissen Sie, welcher Betrag tatsächlich bei Ihnen abgezogen wird.

  • Höhe steht im persönlichen Versicherungsvertrag
  • Teilkasko und Vollkasko oft unterschiedlich geregelt
  • Bei Unsicherheit direkt beim Versicherer nachfragen

Warum lohnt sich nicht jede Schadenmeldung automatisch?

Liegt der Schaden nur knapp über Ihrer Selbstbeteiligung, bleibt am Ende oft wenig übrig. Gleichzeitig kann eine Meldung bei der Vollkasko zu einer Rückstufung führen.

Diese Rückstufung wirkt sich häufig über mehrere Jahre auf Ihren Beitrag aus. Deshalb sollten Sie vor der Meldung kurz rechnen, ob sich das für Sie lohnt.

  • Schadenhöhe mit der eigenen Selbstbeteiligung vergleichen
  • Mögliche Rückstufung und Beitragsentwicklung mitdenken
  • Bei kleinen Schäden Eigenzahlung manchmal günstiger

Wie hängt das mit einem unabhängigen Gutachten zusammen?

Ein Gutachten zeigt Ihnen die tatsächliche Schadenshöhe unabhängig und nachvollziehbar. Erst mit dieser Zahl lässt sich seriös abschätzen, ob sich eine Meldung überhaupt lohnt.

Ohne verlässliche Grundlage rechnen viele Geschädigte zu ungenau. Ein Sachverständiger schafft hier Klarheit, bevor Sie sich festlegen.

Ändert sich etwas bei einem unverschuldeten Unfall?

Ganz wichtig, bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung den vollen Schaden. Ihre eigene Selbstbeteiligung aus der Vollkasko spielt dann normalerweise keine Rolle.

Verwechseln Sie hier nicht die eigene Kaskoversicherung mit der gegnerischen Haftpflicht. Bei eigener Schuld oder unklarer Haftung wird dagegen häufig die eigene Vollkasko relevant, inklusive der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Wie gehen Sie am besten vor?

Klären Sie zuerst die Schuldfrage und lassen Sie den Schaden unabhängig bewerten. Erst danach entscheiden Sie, welcher Weg für Sie wirtschaftlich sinnvoller ist.

Marco Schuster berät Sie dabei unabhängig, ohne Kooperation mit Werkstätten oder Versicherungen. Mehr zu seiner Arbeitsweise erfahren Sie unter Über mich.

Kundenstimme “Schnell, kompetent und zuverlässig und noch dazu sehr sympathisch. Kann ich jedem mit sehr gutem Gewissen weiterempfehlen!!” (L., 17.04.2020)

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

Marco Schuster ist mit Sitz in Fürstenfeldbruck unter anderem in München, Fürstenfeldbruck und Dachau für Sie erreichbar.

Sie sind unsicher, ob sich eine Meldung bei Ihrer Vollkasko lohnt? Lassen Sie sich vorher unabhängig beraten. Rufen Sie an unter 0173 238 54 48, schreiben Sie per WhatsApp oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Sie brauchen ein Gutachten?

Kostenlose Erstberatung – 7 Tage die Woche erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.

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