Wird die Reparatur teurer als im Gutachten kalkuliert, lässt sich die Differenz in den meisten Fällen nachträglich bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Dafür braucht es eine nachvollziehbare Begründung, meist durch versteckte Schäden, die erst während der Reparatur sichtbar wurden. Ein ergänzendes Gutachten oder eine Stellungnahme des Sachverständigen hilft, die Mehrkosten sauber zu belegen.
Warum Werkstattrechnung und Gutachten manchmal auseinanderliegen
Ein Gutachten kalkuliert die voraussichtlichen Reparaturkosten auf Basis des sichtbaren und erwartbaren Schadens. Manche Schäden zeigen sich aber erst, wenn die Werkstatt das Fahrzeug tatsächlich öffnet. Verborgene Schäden an Karosserie, Elektronik oder Fahrwerk sind ein häufiges Beispiel.
Deshalb ist eine gewisse Abweichung zwischen Kalkulation und Endrechnung keine Seltenheit.
Wann die Versicherung die Mehrkosten trägt
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung grundsätzlich die vollen und tatsächlich notwendigen Reparaturkosten. Das gilt auch dann, wenn diese über der ursprünglichen Kalkulation liegen.
Voraussetzung ist, dass die Mehrkosten unfallbedingt und plausibel begründet sind.
- Die Mehrkosten müssen nachweislich mit dem Unfall zusammenhängen
- Eine Dokumentation der versteckten Schäden ist notwendig
- Fotos der Werkstatt vor und während der Reparatur helfen enorm
So gehen Sie bei einer Kostendifferenz konkret vor
Informieren Sie die Werkstatt, den Sachverständigen und die Versicherung, sobald die Mehrkosten erkennbar werden. Am besten geschieht das noch während die Reparatur läuft, nicht erst danach.
Warten Sie damit nicht zu lange.
- Lassen Sie die Werkstatt die zusätzlichen Schäden fotografisch dokumentieren
- Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Mehrkosten an
- Reichen Sie diese Unterlagen zusammen mit der Endrechnung ein
Wann sich ein Nachtragsgutachten lohnt
Bei größeren Differenzen empfiehlt sich ein Nachtragsgutachten oder zumindest eine ergänzende Stellungnahme des ursprünglichen Sachverständigen. Das schafft eine unabhängige Grundlage, die für die Versicherung deutlich überzeugender ist als die Werkstattrechnung allein.
Als Kfz-Sachverständiger prüfe ich in solchen Fällen gerne, ob die Mehrkosten technisch nachvollziehbar und unfallbedingt sind.
Einsatzgebiete in Ihrer Nähe
Vor Ort bin ich unter anderem in Fürstenfeldbruck, Dachau und Germering für Sie erreichbar.
Bei einer unerwarteten Kostendifferenz sprechen Sie mich gerne an, telefonisch unter 0173 238 54 48 oder über das Kontaktformular.