Haben Sie einen Unfall gehabt?
Wer zahlt den Gutachter bei einem Haftpflichtschaden – und wie viel kostet er?
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Wer zahlt den Gutachter bei einem Haftpflichtschaden – und wie viel kostet er?

· 4 Min. Lesezeit

Die Frage nach den Kosten ist verständlicherweise eine der ersten, die Unfallgeschädigte stellen. Niemand möchte nach einem Unfall, den er nicht verursacht hat, auch noch Geld ausgeben. Die gute Nachricht lautet: Bei einem klaren Haftpflichtschaden müssen Sie den Gutachter nicht selbst bezahlen.

Kundenstimme: „Schnell, kompetent und zuverlässig und noch dazu sehr sympathisch. Kann ich jedem mit sehr gutem Gewissen weiterempfehlen!!” — L., 17.04.2020

Was ist ein Haftpflichtschaden?

Ein Haftpflichtschaden entsteht, wenn ein anderer Fahrer für den Unfall verantwortlich ist und seine Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt. Das klassische Beispiel: Jemand fährt Ihnen von hinten rein. Klare Schuldfrage – klare Haftung. In solchen Fällen sind Sie der Geschädigte und haben gesetzlich verankerte Ansprüche – darunter auch das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl.

Wer zahlt den Gutachter?

Bei einem Haftpflichtschaden gilt: Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt alle Kosten der Schadensabwicklung – einschließlich der Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen. Das ist durch § 249 BGB und eine lange Rechtsprechung des BGH eindeutig geregelt.

Konkret bedeutet das:

  • Keine Vorschusskosten für Sie
  • Direkte Abrechnung zwischen Gutachter und Versicherung
  • Kein finanzielles Risiko auf Ihrer Seite

Das Recht auf einen unabhängigen Gutachter kann Ihnen die gegnerische Versicherung nicht nehmen. Sie darf Ihnen keinen eigenen Gutachter aufzwingen. Die Wahl liegt bei Ihnen.

Wie viel kostet ein Gutachten?

Die Kosten für ein professionelles KFZ-Schadengutachten hängen von der Schadenshöhe ab. Die Honorare sind durch die sogenannte BVSK-Honorarbefragung (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen) standardisiert und von Gerichten anerkannt.

Als grobe Orientierung:

SchadenshöheTypische Gutachterkosten
1.000 €ca. 300–400 €
2.000 €ca. 400–600 €
5.000 €ca. 700–900 €
10.000 €ca. 1.000–1.200 €

Diese Kosten trägt vollständig die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Für Sie entsteht kein Eigenanteil.

Gilt das auch bei kleinen Schäden?

Für sehr kleine Schäden – sogenannte Bagatellschäden unter ca. 750 € – ist ein volles Gutachten eventuell nicht notwendig. Hier kann ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreichen. Ab etwa 750 € Schadenshöhe ist ein unabhängiges Gutachten klar empfehlenswert, da es eine bessere Verhandlungsbasis gegenüber der Versicherung bietet und alle Schadenspositionen (Wertminderung, Nutzungsausfall) korrekt ausweist.

Darf die Versicherung die Gutachterkosten kürzen?

Ja, das versuchen manche Versicherungen. Sie erkennen manchmal nicht die vollen Gutachterkosten an und kürzen nach eigenen Maßstäben. Dagegen können Sie vorgehen – mit anwaltlicher Hilfe oder über ein Schreiben des Gutachters selbst.

Marco Schuster hat langjährige Erfahrung im Umgang mit solchen Situationen und kann Sie beraten, wie Sie vorzugehen haben, falls die Versicherung die Kosten nicht vollständig erstatten möchte.

Was kostet eine erste Beratung?

Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Im Gespräch schätzt Marco Schuster ein, ob ein Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist, was es ungefähr kosten wird – und bestätigt, dass diese Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Es gibt kein finanzielles Risiko für Sie.

Sonderfall: Mitschuld und geteilte Haftung

Wenn eine Mitschuld am Unfall besteht – zum Beispiel 20 % – werden auch die Gutachterkosten anteilig aufgeteilt. Das heißt: 80 % übernimmt die gegnerische Versicherung, 20 % verbleiben bei Ihnen. Auch in solchen Situationen ist ein vollständiges Gutachten wichtig, denn es stellt sicher, dass Sie zumindest Ihren Anteil vollständig geltend machen können.

Fazit: Kein finanzielles Risiko bei Haftpflichtschäden

Der häufigste Irrtum nach einem Unfall: „Ich muss den Gutachter selbst bezahlen.” Das stimmt nicht – zumindest nicht bei einem klaren Haftpflichtschaden. Die gegnerische Versicherung trägt alle Kosten, und Sie sichern sich durch das Gutachten Ihre vollständige Entschädigung.

Ich, Marco Schuster, berate Sie kostenlos und transparent – damit Sie genau wissen, worauf Sie sich einlassen, bevor Sie einen Auftrag erteilen.

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Kostenlose Erstberatung – 7 Tage die Woche erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.

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