Haben Sie einen Unfall gehabt?
Mietwagen nach dem Unfall – habe ich Anspruch und wie beantrage ich ihn?
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Mietwagen nach dem Unfall – habe ich Anspruch und wie beantrage ich ihn?

· 5 Min. Lesezeit

Das Auto steht in der Werkstatt und Sie kommen nicht mehr zur Arbeit, zu den Kindern, zum Einkaufen. Wer nach einem unverschuldeten Unfall auf sein Fahrzeug angewiesen ist, hat das Recht auf einen Ersatzwagen – auf Kosten der gegnerischen Versicherung.

Kundenstimme: „Kurzfristiger Termin möglich inklusive Vor-Ort-Service. Gutachten sehr schnell erstellt und weitergeleitet. Top KFZ-Sachverständiger, kann man nur weiterempfehlen.” — Anonymer Kunde, 31.10.2020

Habe ich wirklich Anspruch auf einen Mietwagen?

Ja – bei einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur zu. Die Grundlage dafür ist § 249 BGB: Der Schädiger muss den Zustand wiederherstellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Da Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, muss ein gleichwertiger Ersatz bereitgestellt werden.

Das gilt unabhängig davon, ob Sie das Auto für den Weg zur Arbeit, für private Erledigungen oder für die Kinderbetreuung nutzen – solange Sie das Fahrzeug tatsächlich regelmäßig genutzt haben.

Wie lange darf ich einen Mietwagen behalten?

Die Mietdauer richtet sich nach der tatsächlichen Ausfallzeit Ihres Fahrzeugs:

  • Bei Reparatur: vom Zeitpunkt, an dem das Fahrzeug in die Werkstatt geht, bis zur Fertigstellung
  • Bei Totalschaden: zuzüglich einer angemessenen Wiederbeschaffungszeit – je nach Fahrzeugklasse zwischen einer und drei Wochen

Im Gutachten wird die voraussichtliche Reparaturdauer ausgewiesen. Das ist die Grundlage für die genehmigte Mietdauer. Wenn die Reparatur länger dauert als im Gutachten angegeben – etwa wegen Lieferproblemen bei Ersatzteilen – sollte das dokumentiert und der Versicherung gemeldet werden.

Welche Fahrzeugklasse steht mir zu?

Sie haben Anspruch auf ein klassengleiches Ersatzfahrzeug – also ein Fahrzeug, das Ihrem beschädigten Auto in Größe, Ausstattung und Nutzungsmöglichkeit entspricht. Wer einen Kompaktwagen fährt, bekommt einen Kompaktwagen. Wer einen Familien-Van fährt, bekommt keinen Kleinwagen.

Die Versicherung darf nicht darauf bestehen, dass Sie ein kleineres oder günstigeres Fahrzeug nehmen. Allerdings gilt auch: Sie müssen keine höhere Klasse wählen, als Sie gewohnt sind. Ein wirtschaftlich angemessenes Ersatzfahrzeug – nicht das teuerste verfügbare.

Wo beantrage ich den Mietwagen?

Sie können den Mietwagen direkt bei einer Mietwagengesellschaft Ihrer Wahl buchen. Viele Mietwagenunternehmen kennen den Prozess bei Unfallschäden und rechnen direkt mit der Versicherung ab – das nennt sich direkte Abrechnung.

Alternativ kann auch Ihr Sachverständiger oder ein Anwalt den Prozess koordinieren. Marco Schuster kann im Erstgespräch erklären, wie Sie in Ihrem konkreten Fall am einfachsten vorgehen.

Wichtig: Buchen Sie den Mietwagen nicht, bevor das Gutachten vorliegt. Die Versicherung braucht das Gutachten, um die Reparaturdauer und damit die Mietdauer zu genehmigen.

Was ist der Unterschied zwischen Mietwagen und Nutzungsausfall?

Das sind zwei alternative Möglichkeiten, den Fahrzeugausfall entschädigt zu bekommen – nicht beide gleichzeitig:

Mietwagen: Sie erhalten ein echtes Ersatzfahrzeug. Die tatsächlichen Mietkosten werden erstattet. Sinnvoll, wenn Sie das Fahrzeug täglich brauchen.

Nutzungsausfall: Sie erhalten pro Tag eine Pauschale (je nach Fahrzeugklasse ca. 20–100 Euro) – ohne Fahrzeug, aber auch ohne Aufwand. Sinnvoll, wenn Sie vorübergehend ohne Fahrzeug auskommen können.

Wenn Sie unsicher sind, welche Option für Sie besser ist, erläutert Marco Schuster im Erstgespräch beide Varianten und ihre Vor- und Nachteile.

Kann die Versicherung den Mietwagen ablehnen?

Die Versicherung kann versuchen, den Mietwagen zu kürzen oder abzulehnen – zum Beispiel mit dem Argument, dass Sie das Fahrzeug nicht zwingend benötigen, oder dass die Mietdauer zu lang war. Solche Kürzungen sind oft nicht rechtlich haltbar, aber sie kommen vor.

Gegenmaßnahmen:

  • Gutachten vorlegen: Mit der darin ausgewiesenen Reparaturdauer als Grundlage für die Mietzeit
  • Nutzungsnachweis erbringen: Zeigen Sie, dass Sie das Fahrzeug regelmäßig genutzt haben
  • Anwalt einschalten: Bei unverschuldetem Unfall auf Kosten der gegnerischen Versicherung

Gibt es Fallstricke beim Mietwagen?

Ja, ein paar:

Zu hohe Fahrzeugklasse: Wenn Sie ein günstigeres Fahrzeug gefahren sind, aber einen Luxuswagen mieten, kann die Versicherung den Mehrbetrag ablehnen.

Zu lange Mietdauer: Wenn Sie den Mietwagen länger behalten, als die Reparatur dauert, ohne Begründung, riskieren Sie, dass die Mehrtage nicht erstattet werden.

Eigene Kaution: Manche Mietwagenunternehmen verlangen eine Kreditkartenkaution. Diese wird nach Rückgabe des Fahrzeugs wieder freigegeben – sie ist nicht dauerhaft weg.

Vollkaskoversicherung des Mietwagens: Prüfen Sie, ob Sie über Ihre eigene Kreditkarte oder Kfz-Versicherung bereits eine Vollkaskoabdeckung für Mietwagen haben. Dann können Sie auf die teure Zusatzversicherung beim Vermieter verzichten.

Was passiert bei einem Totalschaden?

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden – wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen – endet die Mietzeit nicht mit dem Totalschadensbescheid, sondern erst nach der Wiederbeschaffungsfrist. Diese Frist ist die Zeit, die Sie realistischerweise brauchen, um ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zu finden und zu erwerben.

Das Gutachten weist die Wiederbeschaffungszeit aus – in der Regel sieben bis vierzehn Tage. Das ist die Grundlage für Ihren Mietwagenanspruch nach Totalschaden.

Fazit: Kein Fahrzeug zu haben bedeutet nicht, keinen Anspruch zu haben

Nach einem unverschuldeten Unfall stehen Sie nicht auf dem Trockenen. Der Anspruch auf einen Mietwagen ist gesetzlich verankert – Sie müssen ihn nur kennen und geltend machen. Ein vollständiges Gutachten, das die Reparaturdauer und die Wiederbeschaffungszeit ausweist, ist die Grundlage dafür.

Ich, Marco Schuster, stelle sicher, dass alle Positionen – einschließlich der Grundlage für Ihren Mietwagenantrag – vollständig im Gutachten enthalten sind. So haben Sie nach dem Termin alles in der Hand, was Sie für eine vollständige Regulierung brauchen.

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