Nein, ein Unfallschaden lässt die Herstellergarantie nicht pauschal erlöschen. Die Garantie erlischt grundsätzlich nur für die Bauteile, die durch den Unfall selbst oder durch eine unsachgemäße Reparatur betroffen sind. Für alle unbeschädigten Fahrzeugteile bleibt die Garantie normalerweise weiter bestehen.
Diese Unterscheidung ist vielen nicht bewusst.
Was bedeutet Garantie im Unterschied zur Gewährleistung?
Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers und unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung beim Kauf. Sie deckt in der Regel Material- und Fertigungsfehler ab, nicht aber Schäden durch äußere Einwirkung wie einen Unfall.
Ein Unfallschaden selbst fällt also ohnehin nicht unter die Garantieleistung.
- Garantie deckt Fertigungs- und Materialfehler ab
- Unfallschäden sind grundsätzlich kein Garantiefall
- Reparaturkosten nach einem Unfall laufen über die Haftpflichtversicherung
Entscheidend ist deshalb, was mit den übrigen, unbeschädigten Bauteilen passiert.
Wann wird es für die restliche Garantie kritisch?
Kritisch wird es vor allem dann, wenn die Reparatur nicht fachgerecht ausgeführt wird. Werden zum Beispiel Sicherheitssysteme unsachgemäß eingebaut oder Bauteile verändert, kann der Hersteller die Garantie für die betroffenen Bereiche verweigern.
Auch der Einsatz von Teilen, die nicht den Herstellervorgaben entsprechen, kann problematisch sein.
- Unsachgemäß durchgeführte Reparaturarbeiten
- Verwendung nicht freigegebener Ersatzteile
- Eingriffe in Elektronik oder Fahrassistenzsysteme ohne Herstellerfreigabe
In solchen Fällen kann der Hersteller im Streitfall verlangen, dass Sie die Fachgerechtigkeit der Reparatur nachweisen.
Welche Rolle spielt die Werkstattwahl?
Sie sind nach einem Unfall nicht verpflichtet, eine Vertragswerkstatt aufzusuchen. Auch eine freie Werkstatt darf die Reparatur ausführen, ohne dass automatisch die gesamte Garantie erlischt.
Wichtig ist, dass die Arbeiten fachgerecht und nachvollziehbar dokumentiert werden.
- Freie Werkstattwahl bleibt grundsätzlich erhalten
- Fachgerechte Ausführung muss nachweisbar sein
- Rechnungen und Reparaturnachweise sorgfältig aufbewahren
Ein Gutachten vor der Reparatur hilft dabei, den ursprünglichen Zustand und den Reparaturumfang sauber zu dokumentieren.
Warum ist ein unabhängiges Gutachten hier hilfreich?
Ein Sachverständigengutachten hält fest, welche Bauteile beschädigt waren und wie der Schaden fachgerecht behoben werden sollte. Diese Dokumentation kann später als Nachweis dienen, dass die restlichen Fahrzeugbereiche unversehrt blieben.
Genau diese Absicherung gehört zu den Leistungen, die Marco Schuster nach einem Unfall anbietet.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger liefert er eine Einschätzung, die auch gegenüber dem Hersteller Bestand hat.
Was gilt bei einem unverschuldeten Unfall?
Waren Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung die vollen Kosten für das Gutachten. Für Sie entstehen dadurch keine eigenen Kosten.
So sichern Sie sich zusätzlich ab, ohne selbst in Vorleistung zu gehen.
Einsatzgebiete in Ihrer Nähe
Marco Schuster ist mit Sitz in Fürstenfeldbruck bayernweit im Einsatz, unter anderem in Nürnberg, Regensburg und Freising.
Wenn Sie unsicher sind, wie sich ein Unfall auf Ihre Herstellergarantie auswirkt, sprechen Sie uns einfach an. Telefonisch unter 0173 238 54 48, per WhatsApp oder über das Kontaktformular.