Haben Sie einen Unfall gehabt?
Wie lange kann ich einen Gutachter beauftragen?
Zurück zum Blog

Wie lange kann ich einen Gutachter beauftragen?

· 3 Min. Lesezeit

Sie müssen einen Gutachter nicht zwingend am Unfalltag selbst beauftragen. In der Praxis bleibt dafür durchaus mehr Zeit, Schadensersatzansprüche aus einem Unfall verjähren in Deutschland grundsätzlich erst nach mehreren Jahren. Trotzdem gilt, je früher Sie handeln, desto besser lässt sich der Schaden nachweisen.

Diese Antwort überrascht viele. Schauen wir uns an, warum Tempo trotzdem sinnvoll ist.

Welcher zeitliche Rahmen gilt grundsätzlich?

Rein rechtlich haben Sie für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche einen mehrjährigen Spielraum. In der Praxis sollten Sie sich darauf aber nicht verlassen.

Beweise verschwinden schneller, als man denkt. Reparaturen laufen an, Spuren verwischen, Erinnerungen verblassen.

  • Rechtlich bleibt in der Regel mehrjähriger Spielraum
  • Praktisch schwindet die Beweiskraft mit jedem Tag
  • Frühe Beauftragung schützt vor Streit über die Schadenshöhe

Warum lohnt sich schnelles Handeln trotzdem?

Ein Gutachten soll den Zustand direkt nach dem Unfall abbilden. Je länger Sie warten, desto schwerer lässt sich später klären, welcher Schaden wirklich vom Unfall stammt.

Auch wirtschaftlich macht Eile Sinn. Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten laufen oft erst ab Vorliegen des Gutachtens sauber nachvollziehbar.

Gibt es Situationen, in denen besondere Eile geboten ist?

Ja, durchaus. Bei einem möglichen Totalschaden oder bei Streit über die Schuldfrage zählt jeder Tag mehr als sonst.

Auch wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist oder ein Werkstatttermin ansteht, sollten Sie den Gutachter vorher einschalten. So bleibt der Ursprungszustand dokumentiert.

  • Bei Totalschaden-Verdacht zügig einen Gutachter einschalten
  • Vor Reparaturbeginn immer erst begutachten lassen
  • Bei strittiger Schuldfrage frühzeitig unabhängige Beweise sichern

Was passiert, wenn schon repariert wurde?

Wurde das Fahrzeug bereits repariert, wird eine nachträgliche Begutachtung deutlich schwieriger. Manche Schäden lassen sich dann nicht mehr eindeutig zuordnen.

Ein Gutachten vor Reparaturbeginn ist deshalb immer die sicherere Wahl. Das gilt unabhängig davon, wie viel Zeit seit dem Unfall vergangen ist.

Wie sollten Sie konkret vorgehen?

Am besten kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, sobald der Unfall geschehen ist und Sie sich einen Überblick verschafft haben. Ein kostenloser Vor-Ort-Termin lässt sich meist kurzfristig vereinbaren.

Marco Schuster bringt über 25 Jahre Erfahrung aus der Automobilbranche mit, unter anderem aus einem VW/Audi Autohaus und der Entwicklung bei LuK/Schaeffler. Mehr zu seinem Werdegang lesen Sie auf der Seite Über mich.

  • Unfallhergang und Schäden möglichst zeitnah dokumentieren
  • Sachverständigen kontaktieren, bevor die Werkstatt beginnt
  • Bei Unsicherheit lieber früher als später anrufen

Kundenstimme “Hat alles super geklappt, schnell, persönliche telefonische Beratung, professionelle Abwicklung – sehr zu empfehlen!!!” C., 03.04.2023

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

Vom Sitz in Fürstenfeldbruck aus ist Marco Schuster unter anderem in Ingolstadt, Landshut und Freising im Einsatz.

Warten Sie mit der Beauftragung nicht zu lange. Rufen Sie an unter 0173 238 54 48, schreiben Sie per WhatsApp oder nutzen Sie das Kontaktformular für eine schnelle Terminvereinbarung.

Sie brauchen ein Gutachten?

Kostenlose Erstberatung – 7 Tage die Woche erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.

Rufen Sie uns an

Wir kommen zu Ihnen - kostenlos bei Haftpflichtschäden

Erfahrungen & Bewertungen zu Kfz-Sachverständigenbüro Marco Schuster