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Erst zur Werkstatt oder erst zum Gutachter? Die richtige Reihenfolge nach dem Unfall
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Erst zur Werkstatt oder erst zum Gutachter? Die richtige Reihenfolge nach dem Unfall

· 4 Min. Lesezeit

Nach einem Unfall wollen viele einfach, dass ihr Auto wieder heile ist – am besten sofort. Deshalb fahren manche direkt in die nächste Werkstatt. Das ist verständlich, aber ein Fehler. Denn wer repariert, bevor der Sachverständige das Fahrzeug gesehen hat, verliert wichtige Beweismittel.

Kundenstimme: „Pünktlich, zuverlässig und absolut korrektes Gutachten. Immer wieder gerne, Herr Schuster ist sehr zu empfehlen!” — Anonymer Kunde, 08.06.2024

Warum die Reihenfolge entscheidend ist

Ein Gutachten kann nur erstellt werden, wenn der Schaden noch sichtbar und messbar ist. Sobald die Werkstatt Teile demontiert, Bleche richtet oder Lack aufträgt, ist die Beweislage für viele Schadenspositionen verloren:

  • Verformungen können nicht mehr gemessen werden
  • Lackverletzungen sind repariert und nicht mehr dokumentierbar
  • Strukturschäden wurden möglicherweise behoben, ohne dass ihr Ausmaß festgehalten wurde
  • Elektronische Fehler wurden gelöscht, bevor das OBD-Gerät sie auslesen konnte

Das Gutachten im Nachhinein auf Basis von Fotos zu erstellen ist möglich, aber erheblich schwieriger – und von Versicherungen oft angreifbar. Im schlimmsten Fall erkennt die Versicherung einzelne Schadenspositionen nicht an, weil der Originalschaden nicht mehr nachweisbar ist.

Die richtige Reihenfolge

1. Gutachter beauftragen (vor der Reparatur) Rufen Sie direkt nach dem Unfall einen unabhängigen Sachverständigen an. Vereinbaren Sie einen Termin, bevor das Fahrzeug berührt wird. Marco Schuster ist in der Regel am selben oder nächsten Tag vor Ort – die Wartezeit ist kurz.

2. Fahrzeug sichern Stellen Sie das Fahrzeug sicher ab. Wenn es nicht mehr fahrbereit ist: abschleppen lassen, aber in eine Werkstatt, die Sie selbst wählen. Nicht die Werkstatt, die die Versicherung empfiehlt – Sie haben das Recht, Ihre eigene Werkstatt zu wählen.

3. Werkstatt informieren Teilen Sie der Werkstatt mit, dass zunächst ein Gutachten erstellt wird und noch nichts repariert werden soll. Eine seriöse Werkstatt kennt diesen Prozess und respektiert ihn. Falls sie drängt: Halten Sie Ihrem Recht stand.

4. Gutachten abwarten Erst wenn das Gutachten erstellt und übermittelt wurde, gibt die Werkstatt das Signal zur Reparatur. Das dauert in der Regel 1–3 Tage nach dem Besichtigungstermin – also insgesamt oft weniger als eine Woche.

5. Reparatur in Auftrag geben Jetzt kann die Werkstatt loslegen – auf Basis des Gutachtens und der damit gesicherten Regulierungssumme. Die Versicherung zahlt direkt an die Werkstatt oder erstattet Ihnen den Betrag.

Was ist mit Not-Reparaturen?

Wenn das Fahrzeug unmittelbar verkehrsunsicher ist – zum Beispiel wegen defekter Beleuchtung, undichtem Kraftstoffsystem oder gefährlicher Karosserieschäden – dürfen natürlich Sofortmaßnahmen durchgeführt werden. Diese müssen aber fotografisch dokumentiert und dem Gutachter mitgeteilt werden, damit sie im Gutachten korrekt erfasst werden.

Ausnahme: Sehr kleine Schäden

Bei echten Bagatellschäden unter ca. 750 € kann direkt ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreichen. Ob das auf Ihren Fall zutrifft, klären Sie am besten im kostenlosen Erstgespräch. Ein kurzer Anruf genügt, um einzuschätzen, ob ein Gutachten sinnvoll ist.

Warum die Werkstatt kein Ersatz für den Gutachter ist

Manche Werkstätten behaupten, sie können selbst einen Kostenvoranschlag erstellen, der dem Gutachten gleichwertig ist. Das stimmt nicht. Eine Werkstatt kalkuliert aus eigenem wirtschaftlichem Interesse – sie ist nicht unabhängig. Ein unabhängiger Sachverständiger hingegen hat keine wirtschaftliche Verbindung zu Ihrer Werkstatt und erstellt das Gutachten ausschließlich in Ihrem Interesse.

Zudem erfasst ein Kostenvoranschlag nur die Reparaturkosten – aber nicht die merkantile Wertminderung, den Nutzungsausfall oder den Wiederbeschaffungswert bei einem Totalschaden. Diese wichtigen Positionen fehlen ohne ein vollständiges Gutachten.

Fazit: Gutachter vor Werkstatt – immer

Die Reihenfolge ist klar: Erst Gutachter, dann Werkstatt. Der Zeitverlust ist minimal – meist nur ein bis zwei Tage. Der Gewinn ist erheblich: ein vollständiges, beweissicheres Gutachten, das alle Schadenspositionen erfasst und Ihre Ansprüche absichert.

Ich, Marco Schuster, bin in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen – so dass die Werkstatt nicht lange warten muss und die Regulierung zügig beginnen kann.

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

In Garching b. München, Dachau und Freising sind wir in der Regel am nächsten Tag vor Ort – so dass die Werkstatt nicht lange warten muss.

0173 238 54 48 – Zuerst uns anrufen, dann zur Werkstatt.

Sie brauchen ein Gutachten?

Kostenlose Erstberatung – 7 Tage die Woche erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.

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