Eine der häufigsten Fragen nach einem Unfall lautet: „Nimmt die Versicherung das Gutachten überhaupt an?” Die Sorge ist verständlich – schließlich möchten Sie nicht Aufwand und Zeit in ein Dokument stecken, das dann ignoriert wird. Die Antwort ist klar: Ein Gutachten eines qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen wird von der Versicherung anerkannt – und wenn nicht, haben Sie gute rechtliche Mittel.
Kundenstimme: „Ich bin sehr froh, mich bei der Google-Suche für Herrn Schuster entschieden zu haben. Mein erster guter Eindruck bestätigte sich, nachdem er sofort erreichbar war, sehr schnell vor Ort mein Auto begutachtet hat und mir alle Fragen sehr freundlich und kompetent beantworten konnte. Auch das Gutachten selbst erstellte er sehr zügig und absolut professionell, so dass ich es schnell weiterleiten konnte und es auch so von der Versicherung angenommen wurde. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.” — Maria B., 04.01.2024
Warum ein unabhängiges Gutachten rechtlich anerkannt wird
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Geschädigte nach § 249 BGB das Recht auf vollständigen Schadensersatz – und damit auch das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass die Kosten für ein Sachverständigengutachten zu den erstattungsfähigen Schadenspositionen gehören.
Entscheidend ist, dass der Gutachter qualifiziert und anerkannt ist. Das bedeutet konkret: Er ist entweder IHK-öffentlich bestellt und vereidigt oder durch eine anerkannte Organisation wie TÜV, DEKRA oder GTÜ zertifiziert. Marco Schuster erfüllt beide Voraussetzungen – IHK-vereidigt seit Januar 2023 und TÜV Rheinland zertifiziert.
Was macht ein Gutachten „versicherungstauglich”?
Nicht jedes Gutachten ist automatisch von der Versicherung widerspruchsfrei akzeptierbar. Ein professionelles, anerkanntes Gutachten muss:
- Alle Schäden vollständig und präzise beschreiben
- Reparaturkosten nach marktüblichen Datenbanken (DAT, Eurotax) kalkulieren
- Wiederbeschaffungswert und Restwert realistisch ermitteln
- Die merkantile Wertminderung korrekt berechnen
- Fotos und Messwerte als Belege enthalten
- Vom Sachverständigen unterschrieben und mit dessen Qualifikationsnachweis versehen sein
Ein Gutachten von Marco Schuster erfüllt alle diese Anforderungen – ohne Ausnahme.
Was passiert, wenn die Versicherung kürzt?
Manchmal versuchen Versicherungen, bestimmte Positionen im Gutachten zu kürzen – den Wiederbeschaffungswert, die Wertminderung oder die Gutachterkosten selbst. Das ist ihr gutes Recht, aber nicht immer rechtlich haltbar. In solchen Fällen empfiehlt sich:
- Widerspruch einlegen – schriftlich und mit Begründung
- Marco Schuster kontaktieren – er kann eine Stellungnahme zur Kürzung erstellen
- Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einschalten – bei unverschuldetem Unfall auf Kosten der Gegenseite
Ein solides Gutachten von einem IHK-vereidigten Sachverständigen gibt Ihrem Anwalt eine starke Verhandlungsgrundlage. Versicherungen wissen, dass professionell erstellte Gutachten vor Gericht gut standhalten.
Darf ich den Gutachter der Versicherung ablehnen?
Ja – und Sie sollten es tun. Sie haben das Recht auf freie Gutachterwahl. Die gegnerische Versicherung kann Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Wenn die Versicherung anbietet, „einen eigenen Gutachter zu schicken”, handelt es sich um einen Sachverständigen, der im Interesse der Versicherung arbeitet – nicht in Ihrem.
Beauftragen Sie frühzeitig Ihren eigenen, unabhängigen Gutachter – bevor die Versicherung die Deutungshoheit über den Schaden übernimmt.
Ein Gutachten als Dokument, das bleibt
Das fertige Gutachten ist nicht nur für die aktuelle Schadensregulierung wichtig. Es ist auch ein dauerhaftes Dokument, das bei einem späteren Fahrzeugverkauf nützlich sein kann, das Ihnen im Streitfall als gerichtsfestes Beweismittel dient und das die Unfallhistorie des Fahrzeugs klar und nachvollziehbar dokumentiert.
Fazit: Ein professionelles Gutachten setzt sich durch
Versicherungen kennen den Unterschied zwischen einem selbst erstellten Fotobericht und einem professionellen Sachverständigengutachten. Ein Gutachten von Marco Schuster hat das Gewicht, das es braucht, um eine vollständige Regulierung durchzusetzen – wie die Erfahrung von Maria B. und vielen anderen Kunden belegt.
Rufen Sie jetzt an: 0173 238 54 48 – kostenlose Erstberatung, vollständige Regulierung.
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Ob in München, Landsberg am Lech oder Grafing b. München – wir erstellen Ihr Gutachten so, dass die Versicherung keine stichhaltigen Einwände hat. Kein Flickwerk, sondern ein vollständiges, rechtssicheres Dokument.