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Darf ich den Unfallschaden selbst reparieren?
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Darf ich den Unfallschaden selbst reparieren?

· 2 Min. Lesezeit

Ja, Sie dürfen einen Unfallschaden grundsätzlich selbst reparieren. Voraussetzung ist, dass der Schaden vorher durch ein Gutachten fachgerecht dokumentiert wurde, damit die Kalkulation für die Regulierung feststeht.

Viele Geschädigte fragen sich, ob eine Werkstatt zwingend vorgeschrieben ist. Das ist sie nicht.

Eigenreparatur ist grundsätzlich erlaubt

Bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten erhalten Sie die berechneten Reparaturkosten ausgezahlt. Was Sie mit diesem Geld tatsächlich machen, bleibt Ihnen überlassen.

Sie können reparieren lassen, selbst reparieren oder das Auto so weiterfahren. Ihre Entscheidung.

  • Auszahlung der kalkulierten Reparaturkosten möglich
  • Keine Nachweispflicht für eine tatsächliche Reparatur bei fiktiver Abrechnung
  • Selbst durchgeführte Reparaturen sind rechtlich zulässig
  • Fahrzeug muss danach trotzdem verkehrssicher sein

Warum die Reihenfolge wichtig ist

Wichtig ist die richtige Reihenfolge der Schritte. Zuerst die Begutachtung, danach erst die Reparatur.

Andersherum wird es schwierig. Beweise gehen sonst verloren.

  • Erst Sachverständigen den Schaden begutachten lassen
  • Fotodokumentation vor jeder Reparaturmaßnahme sichern
  • Erst danach mit der eigenen Reparatur beginnen
  • Belege für gekaufte Ersatzteile aufbewahren

Was bei fiktiver Abrechnung zu beachten ist

Bei der fiktiven Abrechnung zahlt die Versicherung die im Gutachten kalkulierten Nettokosten aus. Eine tatsächlich durchgeführte Reparatur muss dabei nicht in gleicher Höhe erfolgen.

Das eröffnet Spielraum. Aber auch Verantwortung.

  • Auszahlung erfolgt meist auf Nettobasis
  • Höhe richtet sich nach der Gutachterkalkulation
  • Eigenleistung kann die tatsächlichen Kosten senken
  • Differenz zwischen Auszahlung und Eigenaufwand bleibt bei Ihnen

Ein Gutachten von Marco Schuster liefert genau diese belastbare Kalkulation als Grundlage für die Auszahlung. Mehr dazu erfahren Sie unter Leistungen.

Grenzen der Eigenreparatur

Nicht jeder Schaden eignet sich für die Eigenreparatur. Bei sicherheitsrelevanten Bauteilen ist besondere Vorsicht geboten.

Hier zählt fachliches Können. Nicht jeder Handgriff ist trivial.

  • Airbag und Sicherheitssysteme gehören in Fachhände
  • Achsen und Lenkung nach der Reparatur prüfen lassen
  • Elektronische Fehlerspeicher nach Abschluss auslesen lassen
  • Im Zweifel eine Fachwerkstatt hinzuziehen

Auch nach einer Eigenreparatur bleibt das Fahrzeug verkehrssicher zu halten. Bei Unsicherheit lohnt sich eine kurze fachliche Rückversicherung, bevor Sie wieder regelmäßig damit fahren.

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

Für die technische Grundlage einer Eigenreparatur steht Marco Schuster auch in Erding, Nürnberg und Regensburg zur Verfügung.

Wenn Sie eine Eigenreparatur planen und unsicher sind, wie die Kalkulation dazu aussieht, sprechen Sie einfach vorab darüber. Rufen Sie an unter 0173 238 54 48 oder schreiben Sie über WhatsApp.

Sie brauchen ein Gutachten?

Kostenlose Erstberatung – 7 Tage die Woche erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.

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