Haben Sie einen Unfall gehabt?
Wer haftet bei einem Schaden an der Ladesäule?
Zurück zum Blog

Wer haftet bei einem Schaden an der Ladesäule?

· 2 Min. Lesezeit

Beim Rückwärtsrangieren streift die Stoßstange die Ladesäule, oder umgekehrt beschädigt ein defektes Kabel den Lack am E-Auto. Beide Situationen kommen an öffentlichen Ladepunkten immer häufiger vor. Grundsätzlich gilt, wer den Schaden verursacht, dessen Versicherung übernimmt in der Regel auch die Kosten.

Nur ist die Ursache nicht immer sofort eindeutig.

Wenn Ihr Fahrzeug die Ladesäule beschädigt

Fahren Sie beim Einparken gegen eine Ladesäule, gilt das rechtlich ähnlich wie ein Zusammenstoß mit einem Verkehrsschild oder einer Laterne. Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall die Reparatur oder den Austausch der Säule. Ladesäulen sind technisch aufwendiger als eine einfache Straßenlaterne, dadurch fallen die Kosten oft höher aus als gedacht.

Ein Grund, beim Rangieren an Ladeparks besonders vorsichtig zu sein.

  • Beschädigung der Säule beim Einparken oder Rangieren
  • Eigene Haftpflicht übernimmt die Reparaturkosten
  • Hohe Ersatzteilpreise durch Ladeelektronik

Wenn die Ladesäule Ihr Fahrzeug beschädigt

Beschädigt umgekehrt ein defektes Ladekabel den Lack, oder verursacht eine Fehlfunktion der Ladeelektronik einen Schaden an der Fahrzeugbatterie, kommt eine Haftung des Betreibers der Ladesäule infrage. Voraussetzung ist auch hier, dass der Defekt an der Anlage nachweislich die Ursache war. Der Betreiber muss seine Ladesäulen regelmäßig warten und auf Sicherheit prüfen.

Fehlt diese Wartung, spricht das für seine Verantwortung.

  • Defektes Ladekabel als Schadensursache
  • Fehlerhafte Ladeelektronik oder Steuerung
  • Fehlende oder unzureichende Wartung der Anlage

Besonderheiten in öffentlichen Ladeparks

An größeren Ladeparks kommen häufig mehrere Betreiber und Dienstleister zusammen, etwa der Grundstückseigentümer, der Betreiber der Säulen und der Anbieter der Abrechnung. Das erschwert die Klärung, wer im Schadenfall tatsächlich zuständig ist. Für Sie als Betroffener zählt zunächst nur, den Vorfall lückenlos zu dokumentieren.

Wer am Ende zahlt, lässt sich später klären.

Warum eine technische Begutachtung hier hilft

Bei Schäden im Zusammenhang mit Ladesäulen braucht es oft technisches Fachwissen zu Hochvoltsystemen und Ladeelektronik. Ein Gutachten mit Erfahrung im Bereich E-Auto-Schäden ordnet die Ursache sauber zu und trennt einen mechanischen Anstoß von einem elektrischen Defekt. Das erleichtert die Klärung der Zuständigkeit erheblich.

Mehr zu unserer Erfahrung mit Elektrofahrzeugen finden Sie unter Leistungen.

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

Marco Schuster begutachtet Schäden an und durch Ladesäulen in ganz Bayern, unter anderem in München, Fürstenfeldbruck und Landsberg am Lech.

Bei einem Schaden rund um Ihre Ladesäule oder Ihr E-Auto erreichen Sie uns unter 0173 238 54 48 oder per WhatsApp. Auch das Kontaktformular steht jederzeit bereit.

Sie brauchen ein Gutachten?

Kostenlose Erstberatung – 7 Tage die Woche erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.

Rufen Sie uns an

Wir kommen zu Ihnen - kostenlos bei Haftpflichtschäden

Erfahrungen & Bewertungen zu Kfz-Sachverständigenbüro Marco Schuster