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Nutzungsausfall nach dem Unfall – wie beantrage ich ihn richtig?
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Nutzungsausfall nach dem Unfall – wie beantrage ich ihn richtig?

· 4 Min. Lesezeit

Nutzungsausfall – das klingt technisch. Aber dahinter steckt ein konkreter Geldbetrag, der Ihnen zusteht: für jeden Tag, den Ihr Auto wegen des Unfalls in der Werkstatt steht und Sie es nicht nutzen können. Viele Geschädigte wissen davon nichts und verlieren dieses Geld stillschweigend.

Kundenstimme: „Kurzfristiger Termin möglich inklusive Vor-Ort-Service. Gutachten sehr schnell erstellt und weitergeleitet. Top KFZ-Sachverständiger, kann man nur weiterempfehlen.” — Anonymer Kunde, 31.10.2020

Was ist der Nutzungsausfall?

Der Nutzungsausfall ist eine Entschädigung für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können. Er steht Ihnen zu – auch wenn Sie keinen Mietwagen nehmen. Der Gedanke dahinter: Sie sind unverschuldet eingeschränkt worden. Diese Einschränkung hat einen wirtschaftlichen Wert, der ausgeglichen werden muss.

Der Tagessatz hängt von Fahrzeugklasse und -alter ab und ist in Tabellen (z. B. Sanden/Danner/Küppersbusch) standardisiert. Typische Tagessätze liegen zwischen 20 und über 100 Euro – je nach Fahrzeugsegment.

Wer hat Anspruch auf Nutzungsausfall?

Der Anspruch auf Nutzungsausfall besteht grundsätzlich, wenn:

  • Das Fahrzeug repariert werden muss oder ein Totalschaden vorliegt
  • Sie das Fahrzeug regelmäßig genutzt haben (kein Saisonfahrzeug, das ohnehin nicht gefahren wird)
  • Kein gleichwertiger Mietwagen in Anspruch genommen wurde – wer einen Mietwagen hat, kann nicht zusätzlich Nutzungsausfall geltend machen

Wie lange wird Nutzungsausfall bezahlt?

Der Nutzungsausfall wird für die tatsächliche Ausfallzeit erstattet – also die Zeit von der Begutachtung bis zur Fertigstellung der Reparatur, zuzüglich einer angemessenen Beschaffungszeit bei Totalschaden.

Im Gutachten von Marco Schuster wird die voraussichtliche Reparaturdauer ausgewiesen – das ist die Grundlage für Ihren Anspruch. Die tatsächliche Dauer der Reparatur sollte durch Werkstattnachweise belegt werden.

Wichtig: Wenn Sie selbst verzögern – zum Beispiel das Fahrzeug wochenlang in der Werkstatt lassen ohne Reparaturauftrag – kann der Nutzungsausfallzeitraum reduziert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Nutzungsausfall und Mietwagen?

MietwagenNutzungsausfall
Kosten werden erstattetJaJa
Fahrzeug verfügbarJaNein
AufwandHöherGeringer
TagessatzNach tatsächlichen KostenNach Tabelle
Für wen sinnvollWer das Fahrzeug täglich brauchtWer darauf verzichten kann

Welche Option sinnvoller ist, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab. Wer das Auto täglich für den Weg zur Arbeit braucht, sollte den Mietwagen in Anspruch nehmen. Wer darauf verzichten kann, nimmt den Nutzungsausfall – ohne den Aufwand, ein Mietfahrzeug organisieren zu müssen.

Wie beantrage ich den Nutzungsausfall?

Das Gutachten enthält bereits den festgelegten Tagessatz und die voraussichtliche Reparaturdauer. Sie leiten das Gutachten an die Versicherung weiter und fordern dabei explizit den Nutzungsausfall an. Das ist wichtig: Ohne explizite Forderung zahlen Versicherungen diese Position oft nicht von allein.

Konkret:

  1. Gutachten erhalten – mit ausgewiesenem Tagessatz und voraussichtlicher Reparaturdauer
  2. Gutachten an die Versicherung übermitteln
  3. Nutzungsausfall explizit geltend machen – in einem separaten Schreiben oder zusammen mit dem Gutachtenbegleitschreiben
  4. Reparaturdauer dokumentieren – Werkstattrechnung als Nachweis

Was tun, wenn die Versicherung den Nutzungsausfall kürzt?

Versicherungen versuchen manchmal, niedrigere Tagessätze oder kürzere Zeiträume anzusetzen. Das Gutachten gibt Ihnen hier eine starke Grundlage. Wenn die Versicherung dennoch kürzt: Widerspruch einlegen und – wenn nötig – anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten.

Fazit: Nutzungsausfall ist Ihr Geld – fordern Sie es ein

Der Nutzungsausfall ist eine legitime und häufig vergessene Schadensposition. Ein vollständiges Gutachten, das ihn korrekt ausweist, ist die Voraussetzung dafür, dass Sie dieses Geld auch bekommen.

Ich, Marco Schuster, stelle sicher, dass der Nutzungsausfall in jedem Gutachten korrekt berechnet und ausgewiesen wird – damit Sie keine berechtigte Entschädigung vergessen.

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