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Welche Kratzer sind bei der Leasingrückgabe normal?
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Welche Kratzer sind bei der Leasingrückgabe normal?

· 3 Min. Lesezeit

Als normale Abnutzung gelten bei der Leasingrückgabe kleine, oberflächliche Kratzer, die durch den üblichen Gebrauch entstehen und sich nicht auf die Funktion oder den Wert des Fahrzeugs auswirken. Tiefere Kratzer bis auf den Lack oder das Grundmaterial gelten dagegen meist als berechenbarer Schaden.

Wo genau die Grenze verläuft, ist allerdings oft Auslegungssache.

Was zählt grundsätzlich als normale Gebrauchsspur?

Leasinggesellschaften orientieren sich an einem Zustand, der einer altersgerechten und vertragsgemäßen Nutzung entspricht. Kleinere optische Mängel gehören dazu und werden in der Regel nicht in Rechnung gestellt.

Entscheidend ist meist die Tiefe und Größe des jeweiligen Schadens.

  • Feine Kratzer im Klarlack ohne Materialverlust
  • Leichte Steinschlagspuren an der Front
  • Kleine Parkdellen ohne Lackschaden
  • Normale Abnutzung an Sitzen und Armaturen

Solche Spuren gelten üblicherweise als vertragsgemäßer Verschleiß.

Ab wann wird ein Kratzer zum kostenpflichtigen Schaden?

Sobald ein Kratzer bis zur Grundierung oder zum Blech reicht, sprechen die meisten Leasingverträge von einem Schaden. Auch eine bestimmte Mindestlänge oder mehrere Kratzer an einer Stelle können die Bewertung verändern.

Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die vertraglichen Grenzwerte.

  • Kratzer bis auf das Blech oder die Grundierung
  • Lackschäden über einer bestimmten Längenangabe im Vertrag
  • Mehrere Kratzer, die als ein zusammenhängender Schaden gewertet werden
  • Kratzer mit erkennbarer Korrosion

Solche Schäden werden häufig mit pauschalen oder kalkulierten Beträgen abgerechnet.

Warum lohnt sich ein unabhängiges Gutachten vor der Rückgabe?

Leasinggesellschaften oder deren Gutachter bewerten Schäden nicht immer zu Ihren Gunsten. Ein eigenes, unabhängiges Gutachten vor dem offiziellen Rückgabetermin gibt Ihnen eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Kosten.

So vermeiden Sie böse Überraschungen bei der Endabrechnung.

  • Frühzeitige Bewertung des tatsächlichen Zustands
  • Realistische Einschätzung, was als Schaden zählt
  • Möglichkeit, kleinere Mängel vorher noch beheben zu lassen

Diese vorbereitende Prüfung gehört zu den Leistungen, die wir vor einer Leasingrückgabe anbieten.

Was tun bei Streit über die Schadensbewertung?

Kommt es nach der Rückgabe zu Uneinigkeit über die Höhe der berechneten Schäden, kann ein zweites, unabhängiges Gutachten helfen. Es prüft, ob die angesetzten Kosten fachlich nachvollziehbar sind.

Manche Positionen lassen sich dadurch deutlich reduzieren.

  • Nachvollziehbarkeit der Schadenskalkulation prüfen
  • Vergleich mit branchenüblichen Sätzen
  • Fachliche Einordnung strittiger Positionen

Marco Schuster ist öffentlich bestellt und vereidigt und liefert dafür eine unabhängige fachliche Einschätzung.

Wie läuft eine Begutachtung vor der Rückgabe ab?

Ein Vor-Ort-Termin an Ihrem Fahrzeug reicht meist aus, um den Zustand vollständig zu dokumentieren. Das ist unkompliziert und schnell erledigt.

Danach wissen Sie genau, woran Sie sind.

  • Termin an Ihrem Wohnort oder in der Werkstatt
  • Fotodokumentation aller relevanten Stellen
  • Schriftliche Einschätzung zur Kostenerwartung

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

Marco Schuster ist mit Sitz in Fürstenfeldbruck bayernweit im Einsatz, unter anderem in München, Fürstenfeldbruck und Germering.

Wenn Ihre Leasingrückgabe bevorsteht und Sie eine unabhängige Einschätzung wünschen, melden Sie sich rechtzeitig. Telefonisch unter 0173 238 54 48, per WhatsApp oder über das Kontaktformular.

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Kostenlose Erstberatung – 7 Tage die Woche erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.

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