Nach einem Unfall denken viele Fahrer erstmals über einen Wechsel der Kfz-Versicherung nach. Der Beitrag steigt, das Vertrauen sinkt oder die Regulierung lief zäh. Grundsätzlich gilt, eine Kündigung nach einem Schadenfall ist meist möglich.
Ein Sonderkündigungsrecht macht es Ihnen dabei leichter als bei einem gewöhnlichen Vertragswechsel.
Wann das Sonderkündigungsrecht greift
Nach einer Schadenregulierung räumen die meisten Versicherer ihren Kunden ein Sonderkündigungsrecht ein. Das gilt sowohl, wenn Sie selbst einen Schaden gemeldet haben, als auch, wenn eine gegnerische Versicherung reguliert hat und sich dadurch Ihr eigener Beitrag ändert. Wichtig ist dabei der tatsächliche Anlass für die Kündigung.
Ein reiner Unfall ohne Auswirkung auf Ihren Vertrag reicht dafür in der Regel nicht aus.
- Eigener Schaden über die Vollkasko gemeldet
- Beitragserhöhung durch Rückstufung nach dem Schaden
- Regulierung durch die eigene Versicherung abgeschlossen
Die richtige Frist im Blick behalten
Für die Sonderkündigung gilt üblicherweise eine enge Frist nach Bekanntgabe der neuen Beitragshöhe oder nach Abschluss der Regulierung. Verpassen Sie diesen Zeitraum, bleibt meist nur die reguläre Kündigung zum Vertragsende übrig. Ein Blick auf das Schreiben Ihres Versicherers zeigt Ihnen das genaue Datum.
Am sichersten fragen Sie im Zweifel direkt nach.
Was mit der Schadenfreiheitsklasse geschieht
Ihre bisherige Schadenfreiheitsklasse nimmt Sie beim Wechsel mit zum neuen Versicherer. Der neue Anbieter fragt diese Information beim alten Versicherer ab. Ein Schaden wirkt sich also unabhängig vom Anbieter auf Ihren Beitrag aus.
Das gilt beim alten wie beim neuen Vertrag gleichermaßen.
Wann sich ein Wechsel wirklich lohnt
Ein Wechsel direkt nach dem Unfall bringt nicht automatisch einen Vorteil. Manche Versicherer bewerten frische Schadenfälle bei neuen Kunden strenger als der bisherige Anbieter. Ein Vergleich mehrerer Angebote zeigt schnell, ob sich der Aufwand lohnt.
Unabhängig vom Versicherer bleibt der Schaden selbst entscheidend für Ihren Anspruch. Ein neutrales Gutachten dokumentiert Reparaturkosten und Wertminderung nachvollziehbar, das hilft Ihnen bei jedem Versicherer gleichermaßen weiter. Mehr über unsere Arbeitsweise erfahren Sie unter Über mich.
Einsatzgebiete in Ihrer Nähe
Marco Schuster ist von Fürstenfeldbruck aus in ganz Bayern unterwegs, unter anderem in Landshut und Freising.
Wenn Sie nach einem Unfall Fragen zu Ihrem Gutachten haben, erreichen Sie uns unter 0173 238 54 48 oder per WhatsApp. Auch das Kontaktformular steht Ihnen offen.