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Warum braucht der Gutachter eine Vollmacht von mir
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Warum braucht der Gutachter eine Vollmacht von mir

· 4 Min. Lesezeit

Beim Termin liegt neben dem Gutachtenauftrag noch ein zweites Blatt. Unterschrift gefragt. Wofür eigentlich?

Viele Geschädigte unterschreiben diese Vollmacht, ohne genau zu wissen, was sie damit erlauben. Zeit für Klarheit.

Wofür die Vollmacht überhaupt gebraucht wird

Die Vollmacht erlaubt dem Sachverständigen, in Ihrem Namen mit der gegnerischen Versicherung zu kommunizieren. Ohne dieses Dokument dürfte er das nicht.

Konkret ermöglicht die Vollmacht Folgendes.

  • Das Gutachten direkt an die Versicherung zu übermitteln
  • Rückfragen der Versicherung zum Gutachten zu klären
  • Die Rechnung direkt gegenüber der Versicherung geltend zu machen

Ohne Vollmacht müssten Sie jeden dieser Schritte selbst übernehmen. Das kostet Zeit und Nerven, die Sie nach einem Unfall nicht unbedingt haben.

Was die Vollmacht nicht bedeutet

Wichtig zu verstehen ist, was die Vollmacht nicht regelt. Sie gibt dem Gutachter keine Entscheidungsgewalt über Ihren Schadensfall.

  • Der Gutachter trifft keine rechtlichen Entscheidungen für Sie
  • Die Vollmacht ersetzt keine anwaltliche Vertretung
  • Sie bleiben jederzeit Herr Ihres eigenen Falls

Die Vollmacht dient ausschließlich der praktischen Abwicklung zwischen Gutachter und Versicherung. Für rechtliche Fragen bleibt weiterhin ein Rechtsanwalt zuständig.

Warum die Abtretung der Gutachterkosten oft dazugehört

Neben der Kommunikationsvollmacht enthalten viele Vordrucke zusätzlich eine Abtretungserklärung für die Gutachterkosten. Damit kann der Sachverständige seine Rechnung direkt bei der Versicherung einreichen.

Das hat für Sie einen klaren Vorteil. Sie müssen die Rechnung nicht selbst vorstrecken und später bei der Versicherung einfordern.

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die vollen Kosten ohnehin vollständig. Die Abtretung sorgt lediglich dafür, dass das Geld direkt fließt.

Worauf Sie vor der Unterschrift achten sollten

Lesen Sie das Dokument vor der Unterschrift trotzdem in Ruhe durch. Ein seriöser Sachverständiger erklärt Ihnen jeden Punkt verständlich.

  • Prüfen Sie, wofür genau die Vollmacht gilt
  • Fragen Sie nach, wenn eine Formulierung unklar bleibt
  • Achten Sie darauf, dass die Vollmacht zeitlich und sachlich auf Ihren Fall begrenzt ist

Marco Schuster erklärt Ihnen vor Ort jedes Dokument verständlich, bevor Sie unterschreiben. Als unabhängiger Sachverständiger legt er offen, welche Rechte Sie mit der Vollmacht übertragen und welche bei Ihnen bleiben.

Was passiert ohne unterschriebene Vollmacht

Ohne Vollmacht bleibt Ihnen die gesamte Kommunikation mit der Versicherung selbst überlassen. Das bedeutet konkret.

  • Sie müssten das Gutachten selbst an die Versicherung übermitteln
  • Rückfragen der Versicherung würden direkt bei Ihnen landen
  • Die Rechnungsstellung würde ausschließlich über Sie laufen

Für die meisten Geschädigten ist das unpraktisch, gerade direkt nach einem Unfall mit ohnehin schon viel Organisationsaufwand. Deshalb ist die Vollmacht in der Praxis die Regel, nicht die Ausnahme.

Kann ich die Vollmacht später widerrufen

Ja, eine erteilte Vollmacht lässt sich grundsätzlich widerrufen. Sie sind daran nicht dauerhaft gebunden.

Ein Widerruf sollte schriftlich erfolgen und sowohl dem Sachverständigen als auch der Versicherung mitgeteilt werden. Bereits erledigte Schritte lassen sich dadurch aber nicht rückgängig machen.

In der Praxis kommt ein Widerruf selten vor. Die meisten Mandanten schätzen gerade die Entlastung, die eine erteilte Vollmacht mit sich bringt.

Vollmacht gegenüber dem Gutachter und gegenüber der Werkstatt

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen verschiedenen Vollmachten. Die Vollmacht für den Gutachter betrifft ausschließlich die Kommunikation rund um das Gutachten.

Eine Werkstatt legt oft eine eigene, separate Vollmacht vor, etwa im Rahmen einer Abtretungserklärung. Diese beiden Dokumente sollten Sie nicht verwechseln.

  • Die Gutachter-Vollmacht betrifft das Gutachten und dessen Übermittlung
  • Eine Werkstatt-Vollmacht betrifft meist die Reparaturabrechnung
  • Beide Dokumente sollten getrennt geprüft werden

Ein unabhängiger Sachverständiger erklärt Ihnen den Unterschied, damit Sie beim Unterschreiben stets wissen, welchem Zweck das jeweilige Dokument dient.

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

Marco Schuster erklärt Vollmacht und Ablauf persönlich vor Ort, unter anderem in Fürstenfeldbruck, Gauting und Puchheim. Mehr zur Person finden Sie unter Über mich.

Sie haben Fragen zu einer Vollmacht oder Abtretungserklärung? Rufen Sie an unter 0173 238 54 48 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

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