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Die Versicherung drängt auf eine schnelle Einigung – was tun?
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Die Versicherung drängt auf eine schnelle Einigung – was tun?

· 4 Min. Lesezeit

Nach einem Unfall meldet sich die gegnerische Versicherung oft sehr schnell – mit einem Angebot, das verlockend klingt: „Wir zahlen sofort, wenn Sie das Formular unterschreiben.” Vorsicht! Solche Schnellangebote sind fast immer unterhalb des tatsächlichen Schadenswerts.

Kundenstimme: „Unkompliziert, professionell, freundlich, zu 1000% weiter empfohlen!!” — M., 04.04.2023

Kundenstimme: „Schnell, kompetent und zuverlässig.” — L., 17.04.2020

Warum Versicherungen auf schnelle Einigung drängen

Das Ziel ist klar: Je schneller eine Einigung unterschrieben ist, desto weniger muss die Versicherung zahlen. Viele Geschädigte kennen ihre vollständigen Ansprüche nicht und wollen den Stress schnell hinter sich bringen. Diese Kombination macht sie zu leichten Verhandlungspartnern.

Was viele nicht wissen: Sobald Sie eine Abfindungserklärung mit dem Wortlaut „alle Ansprüche sind damit abgegolten” unterschrieben haben, sind weitere Forderungen in der Regel ausgeschlossen – auch wenn sich später herausstellt, dass das Angebot zu niedrig war oder Schäden übersehen wurden.

Das kostet Geschädigte oft hunderte oder sogar tausende Euro – an Wertminderung, die nicht berechnet wurde, an Nutzungsausfall, der zu kurz angesetzt wurde, oder an Reparaturkosten, die auf billigeren Stundenverrechnungssätzen basieren.

Typische Taktiken der Versicherung

Schnellangebot ohne Gutachten Die Versicherung macht ein Angebot, bevor ein unabhängiger Gutachter das Fahrzeug gesehen hat. Ohne Gutachten fehlt jede Grundlage, um dieses Angebot zu prüfen.

Druck durch Zeitbegrenzung „Das Angebot gilt nur bis Ende dieser Woche.” Solche künstlichen Fristen sind ein Druckmittel – rechtlich unverbindlich, psychologisch aber wirksam.

Eigener Gutachter der Versicherung Die Versicherung schickt ihren eigenen Gutachter – der im Interesse der Versicherung arbeitet, nicht in Ihrem. Sein Gutachten dient der Versicherung, nicht Ihnen.

Telefonische Einigung ohne schriftliche Grundlage Am Telefon wird ein Betrag genannt, der „in Ordnung geht”. Vorsicht: Telefonische Aussagen sind schwer zu belegen und können später anders interpretiert werden.

Was Sie niemals tun sollten

  • Nichts unterschreiben, bevor ein unabhängiges Gutachten erstellt wurde
  • Keine Abfindungserklärung mit dem Zusatz „alle Ansprüche abgegolten”
  • Keinen von der Versicherung beauftragten Gutachter als Ihre einzige Grundlage akzeptieren
  • Keine Reparatur freigeben, die die Versicherung ohne Ihr Gutachten beauftragt
  • Kein Angebot annehmen, ohne es gegen ein vollständiges Gutachten abzugleichen

Ihre Rechte als Geschädigter

Das Gesetz ist auf Ihrer Seite. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht:

  1. Einen eigenen, unabhängigen Gutachter zu beauftragen – auf Kosten der gegnerischen Versicherung
  2. Einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten – ebenfalls auf Kosten der gegnerischen Versicherung
  3. Alle Schadenspositionen vollständig geltend zu machen: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Mietwagenkosten
  4. In eine Werkstatt Ihrer Wahl zu fahren – nicht die, die die Versicherung empfiehlt

Diese Rechte kosten Sie nichts – sie sind Teil des Schadensersatzanspruchs, den die gegnerische Versicherung trägt.

Der unabhängige Gutachter als Ihr Schutzwall

Ein professionelles Gutachten von Marco Schuster zeigt der Versicherung, dass Sie Ihre Ansprüche kennen und durchsetzen werden. Ein vollständiges, IHK-vereidigtes Gutachten ist für Versicherungen schwer anzugreifen – und das wissen sie.

Allein die Tatsache, dass Sie einen unabhängigen Gutachter beauftragt haben, führt oft dazu, dass die Versicherung ein deutlich realistischeres Angebot macht – ohne langen Streit.

Was tun, wenn die Versicherung bereits ein Angebot gemacht hat?

Wenn Sie noch kein Gutachten haben und die Versicherung ein Angebot macht: Lehnen Sie ab, bis das Gutachten vorliegt. Das ist Ihr gutes Recht. „Wir nehmen das Angebot unter Vorbehalt des Ergebnisses eines unabhängigen Gutachtens zur Kenntnis” – so formulieren Sie es schriftlich, wenn Sie möchten.

Wenn Sie bereits ein Angebot angenommen haben, aber noch keine Abfindungserklärung unterschrieben: Noch nicht zu spät – das Gutachten kann jetzt erstellt werden.

Fazit: Zuerst Gutachter, dann Versicherung

Die Reihenfolge ist entscheidend. Zuerst kommt das unabhängige Gutachten – dann der Dialog mit der Versicherung. Wer sich ohne Gutachten auf Verhandlungen einlässt, verhandelt ohne Grundlage.

Ich, Marco Schuster, erstelle Ihr Gutachten schnell und professionell – damit Sie mit einer soliden Grundlage in die Regulierung gehen. Nicht die Versicherung bestimmt den Schaden. Sie tun es – mit einem unabhängigen Experten an Ihrer Seite.

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

In Haar, Kirchheim b. München und Grafing b. München kommen wir kurzfristig zu Ihnen – bevor die Versicherung Sie unter Druck setzen kann.

0173 238 54 48 – Zuerst Gutachter anrufen, dann mit der Versicherung reden.

Sie brauchen ein Gutachten?

Kostenlose Erstberatung – 7 Tage die Woche erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.

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