Über Nacht Blitzeis, morgens der Zusammenstoß. „Ich konnte nichts machen, es war einfach glatt”, heißt es dann oft.
Diese Aussage stimmt selten so pauschal, wie sie klingt. Glätte allein entschuldigt einen Unfall im Straßenverkehr nämlich nicht automatisch.
Die Pflicht zur angepassten Fahrweise
Im Winter gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht für alle Autofahrer. Geschwindigkeit, Abstand und Fahrverhalten müssen den Straßenverhältnissen angepasst werden.
Wer bei erkennbarer Glätte weiterhin mit normalem Tempo fährt, handelt fahrlässig. Das gilt besonders auf Strecken, die für Reif- oder Eisbildung bekannt sind.
- Geschwindigkeit deutlich reduzieren
- Größeren Sicherheitsabstand einhalten
- Bremsmanöver frühzeitig und vorsichtig einleiten
- Wintertaugliche Bereifung ist im Winter vorgeschrieben
Fehlt eines dieser Elemente, wirkt sich das meist zulasten des Fahrers aus.
Auch die Vorbereitung des Fahrzeugs zählt zur Sorgfaltspflicht. Wer im Winter mit abgefahrenen Reifen oder ohne funktionierende Scheibenheizung unterwegs ist, nimmt ein erhöhtes Risiko bewusst in Kauf.
Wann Glätte tatsächlich als Ursache zählt
Es gibt Situationen, in denen Glätte tatsächlich als unvorhersehbares Ereignis gilt. Etwa plötzliches Blitzeis auf einer zuvor trockenen Fahrbahn, das für niemanden erkennbar war.
In solchen Fällen kann die Haftung anders bewertet werden. Entscheidend ist immer, ob die Gefahr für einen umsichtigen Fahrer erkennbar gewesen wäre.
Warnschilder, Wetterberichte und bekannte Gefahrenstellen spielen hier eine wichtige Rolle. Wer eine bekannte Blitzeisstrecke ignoriert, kann sich später kaum auf Unvorhersehbarkeit berufen.
- Plötzliches, nicht erkennbares Blitzeis
- Reifglätte in einem schattigen Streckenabschnitt
- Fehlender oder verspäteter Winterdienst der Kommune
Solche Umstände werden im Einzelfall geprüft und wirken sich auf die Haftungsverteilung aus.
Die Beweislast liegt dabei meist beim Fahrer, der sich auf unvorhersehbare Glätte beruft. Ohne konkrete Anhaltspunkte reicht die bloße Behauptung dazu selten aus.
Typische Winterunfälle im Straßenverkehr
Winterunfälle folgen oft ähnlichen Mustern. Wer diese kennt, versteht die spätere Haftungsbewertung besser.
- Auffahrunfälle wegen zu geringem Abstand auf glatter Fahrbahn
- Schleudern in Kurven bei überhöhter Geschwindigkeit
- Ausrutschen beim Bremsen vor einer Kreuzung
- Kollisionen durch blockierte Sicht wegen vereister Scheiben
Gerade die vereiste Scheibe ist ein unterschätztes Risiko. Wer ohne freie Sicht losfährt, haftet bei einem Unfall fast immer allein.
Auch ein sogenanntes Guckloch in der Frontscheibe reicht den Gerichten meist nicht aus. Erwartet wird eine vollständig freie Rundumsicht, bevor das Fahrzeug bewegt wird.
Warum ein Gutachten bei Winterunfällen wichtig ist
Nach einem Winterunfall stellt sich oft die Frage, ob die Straßenverhältnisse tatsächlich unvorhersehbar waren. Bremsspuren, Fahrzeugendlage und Schadensbild liefern dazu wichtige technische Hinweise.
Marco Schuster analysiert diese Spuren unabhängig und dokumentiert den Zustand des Fahrzeugs sowie der Unfallstelle. Diese Feststellungen sind wertvoll, wenn Versicherungen die Haftung unterschiedlich einschätzen.
So entsteht aus einer subjektiven Einschätzung ein nachvollziehbarer technischer Befund.
Was Sie nach einem Winterunfall tun sollten
Auch bei Glätte gilt zunächst, die Unfallstelle abzusichern. Auf verschneiten oder vereisten Straßen ist das besonders wichtig, weil nachfolgende Fahrzeuge oft zu spät bremsen können.
- Warnblinker einschalten und Warndreieck weit genug aufstellen
- Warnweste anziehen, bevor Sie aussteigen
- Fotos von Bremsspuren, Schnee und Eis auf der Fahrbahn
- Streufahrzeuge oder fehlenden Winterdienst dokumentieren, falls erkennbar
- Polizei rufen, besonders bei mehreren Fahrzeugen
Gerade der Straßenzustand selbst ist ein wichtiges Beweismittel, das nach dem Winterdienst schnell verschwindet.
Einsatzgebiete in Ihrer Nähe
Marco Schuster ist unter anderem in Landshut, Regensburg und Passau im Einsatz. Weitere Standorte finden Sie unter Einsatzgebiete.
Nach einem Winterunfall lohnt sich eine unabhängige Begutachtung. Rufen Sie an unter 0173 238 54 48 oder schreiben Sie per WhatsApp.