Ein KFZ-Gutachten ist für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer grundsätzlich vorsteuerabzugsfähig, wenn das Fahrzeug betrieblich genutzt wird und eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorliegt. Für Privatpersonen entfällt diese Möglichkeit in der Regel.
Was das im Einzelfall bedeutet, schauen wir uns genauer an.
Wann greift der Vorsteuerabzug beim Gutachten?
Entscheidend ist zunächst, ob Sie überhaupt vorsteuerabzugsberechtigt sind. Das betrifft in der Regel Unternehmer und Selbstständige mit entsprechend genutzten Fahrzeugen.
Zusätzlich muss das Fahrzeug, für das das Gutachten erstellt wurde, dem Betriebsvermögen zuzuordnen sein oder zumindest betrieblich genutzt werden.
- Vorsteuerabzugsberechtigung des Unternehmens muss vorliegen
- Fahrzeug muss betrieblich genutzt werden
- Ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ist erforderlich
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die auf der Gutachterrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer üblicherweise als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Wie wirkt sich das auf die Schadensregulierung aus?
Bei vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten wird die Umsatzsteuer aus der Schadensberechnung meist herausgerechnet, da sie ja über den Vorsteuerabzug erstattet wird. Die Versicherung zahlt in diesem Fall den Nettobetrag.
Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Personen, etwa den meisten Privatpersonen, wird dagegen der Bruttobetrag inklusive Umsatzsteuer erstattet.
- Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, erhält die Erstattung üblicherweise auf Nettobasis
- Wer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, erhält die Erstattung üblicherweise auf Bruttobasis
- Die korrekte Angabe im Gutachten ist für die Abrechnung wichtig
Deshalb wird im Gutachten meist ausdrücklich vermerkt, ob die Beträge netto oder brutto ausgewiesen sind.
Was gilt bei gemischter Nutzung des Fahrzeugs?
Wird ein Fahrzeug sowohl privat als auch betrieblich genutzt, richtet sich der Vorsteuerabzug in der Praxis meist nach dem Anteil der betrieblichen Nutzung. Hier lohnt sich im Zweifel die Abstimmung mit dem Steuerberater.
Ein Sachverständiger kann die technischen Fakten liefern, die steuerliche Einordnung obliegt aber letztlich dem Steuerberater oder Finanzamt.
Unsere Rolle als KFZ-Sachverständiger sehen wir hier in einer klaren, sauber dokumentierten Rechnungsstellung, wie sie zu unseren Leistungen gehört.
Worauf sollten Unternehmer bei der Gutachterrechnung achten?
Eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen erforderlichen Angaben ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Dazu gehören unter anderem eine korrekte Leistungsbeschreibung und der ausgewiesene Steuerbetrag.
Wir stellen unsere Gutachterrechnungen entsprechend aus, damit einer korrekten steuerlichen Behandlung nichts im Weg steht.
Was gilt bei einem unverschuldeten Unfall?
Waren Sie nicht schuld am Unfall, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern erfolgt die Erstattung dabei üblicherweise auf Nettobasis, bei Privatpersonen auf Bruttobasis.
Für die konkrete steuerliche Behandlung im Einzelfall empfiehlt sich zusätzlich die Rücksprache mit dem Steuerberater.
Einsatzgebiete in Ihrer Nähe
Marco Schuster ist mit Sitz in Fürstenfeldbruck in ganz Bayern für Privat- und Geschäftskunden im Einsatz, unter anderem in München, Ingolstadt und Augsburg. Mehr über unser Leistungsspektrum finden Sie unter Leistungen.
Für Fragen rund um Ihr Gutachten und die korrekte Rechnungsstellung stehen wir Ihnen zur Verfügung. Telefonisch unter 0173 238 54 48, per WhatsApp oder über das Kontaktformular.