Den ersten Unfall vergisst man nicht. Neben dem Schock über das Ereignis selbst kommt schnell die Überforderung: Was muss ich jetzt tun? Welche Rechte habe ich? Wen rufe ich an? Diese Situation ist für viele Menschen absolutes Neuland – und genau dafür gibt es KFZ-Sachverständige wie Marco Schuster, der in solchen Momenten klar und verständlich Orientierung gibt.
Kundenstimme: „Da ich wirklich einen Notfall hatte, bin ich bei Herrn Schuster gelandet. Bin wirklich mehr als begeistert, da er sehr schnell und mit Rat und Tat zu meiner Seite stand. Ich weiß gar nicht, was ich ohne seiner Kompetenz gemacht hätte, da dies auch mein erstes Erlebnis dieser Art war. Kann diese Firma nur wärmstens empfehlen.” — G., 15.10.2021
Die ersten Minuten nach dem Unfall
Schritt 1: Ruhe bewahren. Leichter gesagt als getan – aber ein tiefer Atemzug hilft. Denken Sie daran: Niemand ist in Gefahr (sofern keine Verletzungen vorliegen), und alles Weitere lässt sich klären.
Schritt 2: Unfallstelle sichern. Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen (noch im Auto!), Warndreieck aufstellen.
Schritt 3: Verletzte prüfen. Gibt es Verletzte? Falls ja: Notruf 112 und Erste Hilfe leisten.
Schritt 4: Polizei rufen (Notruf 110), wenn jemand verletzt ist, der Schaden erheblich ist, die Schuldfrage bestritten wird oder der Unfallgegner Anzeichen von Alkohol- oder Drogeneinfluss zeigt.
Schritt 5: Dokumentieren. Fotos von allen Schäden, Kennzeichen, Unfallstelle und Straßenverlauf. Je mehr, desto besser – Fotos können hinterher nicht nachgeholt werden.
Daten des Unfallgegners notieren
Einer der wichtigsten Schritte, den viele im Schockzustand vergessen: die Daten des Unfallgegners notieren. Sie brauchen:
- Vor- und Nachname, Anschrift
- Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer (steht auf der Grünen Versicherungskarte)
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Telefonnummer des Fahrers
Wenn es Zeugen gibt – etwa Passanten oder andere Fahrer – notieren Sie auch deren Kontaktdaten.
Was Sie keinesfalls tun sollten
- Keine Schuld eingestehen, auch wenn Sie sich unsicher sind. Die Schuldfrage klären Versicherung und Gutachter.
- Nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Sie haben das Recht auf Ihren eigenen, unabhängigen Sachverständigen.
- Keine Abfindungsangebote unterschreiben, bevor alle Schäden bekannt und dokumentiert sind.
- Nicht mit der Reparatur beginnen, bevor das Gutachten erstellt wurde.
- Kein hastiges Gespräch mit der gegnerischen Versicherung, bei dem Sie etwas abgeben oder verzichten.
Rufen Sie einen unabhängigen Gutachter an
Auch wenn Sie noch nie mit einem KFZ-Sachverständigen zu tun hatten: Der Anruf ist unkompliziert. Marco Schuster erklärt Ihnen am Telefon ruhig und verständlich, was Sie als nächstes tun sollten – ohne Fachsprache, ohne Druck, ohne Verpflichtung durch das Gespräch.
Genau das war es, was dem Kunden oben in einer für ihn völlig unbekannten Situation so geholfen hat: ein Ansprechpartner, der nicht nur das technische Gutachten erstellt, sondern auch menschlich führt.
Was kostet mich das?
Bei einem unverschuldeten Unfall: nichts. Die Kosten für den unabhängigen Gutachter übernimmt vollständig die gegnerische Haftpflichtversicherung. Sie müssen keinen Cent vorschießen und erhalten keine Rechnung.
Auch die Kosten für einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht – den Sie nach dem ersten Unfall auf jeden Fall konsultieren sollten – trägt bei unverschuldetem Unfall die Gegenseite.
Häufige Fragen von Erstbetroffenen
Muss ich sofort handeln? Nicht in der ersten Stunde, aber warten Sie nicht mehr als 1 bis 2 Tage mit der Beauftragung eines Gutachters.
Brauche ich immer einen Anwalt? Nicht zwingend, aber bei unklarer Schuldfrage oder wenn die Versicherung Schwierigkeiten macht, ist ein Verkehrsrechtsanwalt sehr empfehlenswert.
Kann ich entscheiden, wo mein Auto repariert wird? Ja, Sie haben das Recht auf eine Werkstatt Ihrer Wahl.
Was ist, wenn ich Mitschuld trage? Auch dann können Sie einen Gutachter beauftragen. Die Kosten werden anteilig entsprechend der Haftungsquote erstattet.
Fazit: Nicht allein durch den ersten Unfall
Wer zum ersten Mal einen Unfall hat, ist verständlicherweise überfordert. Aber es gibt Profis, die genau für diese Situation ausgebildet sind. Ein Anruf bei Marco Schuster reicht aus, um sofort Orientierung zu bekommen.
Einsatzgebiete in Ihrer Nähe
Kunden aus Haar, Karlsfeld und Grafing b. München können uns jederzeit anrufen – auch wenn sie zum ersten Mal in dieser Situation sind. Wir nehmen uns Zeit für Sie.
0173 238 54 48 – Ihr erster Anruf ist kostenlos und unverbindlich.