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Darf ich mein Auto vor der Reparatur verkaufen?
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Darf ich mein Auto vor der Reparatur verkaufen?

· 2 Min. Lesezeit

Ja, Sie dürfen Ihr beschädigtes Auto verkaufen, ohne es vorher reparieren zu lassen. Möglich ist das auf Basis der fiktiven Abrechnung nach einem Gutachten. Wichtig ist nur, dass der Schaden vorher von einem unabhängigen Sachverständigen dokumentiert wird, bevor das Fahrzeug den Besitzer wechselt.

Was fiktive Abrechnung bedeutet

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie die Wahl, wie Sie mit der Entschädigung umgehen. Sie müssen Ihr Auto nicht reparieren lassen, um Geld von der gegnerischen Versicherung zu erhalten. Stattdessen können Sie sich die im Gutachten kalkulierten Netto-Reparaturkosten auszahlen lassen und selbst entscheiden, was mit dem Fahrzeug passiert.

Das nennt sich fiktive Abrechnung.

  • Sie erhalten die kalkulierten Kosten ohne Nachweis einer tatsächlichen Reparatur
  • Das Fahrzeug darf anschließend unrepariert verkauft werden
  • Mehrwertsteuer wird bei fiktiver Abrechnung nicht erstattet

Warum das Gutachten vor dem Verkauf entscheidend sein kann

Ohne Gutachten fehlt die Grundlage für Ihre Entschädigung völlig. Sobald das Auto verkauft ist, lässt sich der Schaden kaum noch nachträglich beweisen. Deshalb gilt eine klare Reihenfolge.

Erst das Gutachten, dann der Verkauf.

  • Der Sachverständige dokumentiert alle Schäden mit Fotos und Messwerten
  • Die Kalkulation bildet die Grundlage für die Zahlung der Versicherung
  • Erst danach sollten Sie das Fahrzeug an einen neuen Besitzer übergeben

Der Unterschied bei einem Totalschaden

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ändert sich die Rechnung etwas. Hier zahlt die Versicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Verkaufen Sie das Fahrzeug für mehr als den im Gutachten ermittelten Restwert, dürfen Sie diesen Mehrerlös in der Regel behalten.

Deshalb lohnt sich auch hier ein unabhängiges Gutachten, das den Restwert realistisch und nicht zu niedrig ansetzt.

Worauf Sie beim Verkauf achten sollten

Verkaufen Sie ein unrepariertes Unfallfahrzeug, informieren Sie den Käufer unbedingt über den Vorschaden. Legen Sie das Gutachten offen, das schafft Vertrauen und schützt Sie rechtlich ab.

  • Bewahren Sie eine Kopie des Gutachtens auf
  • Dokumentieren Sie den Zustand vor der Übergabe erneut mit Fotos
  • Klären Sie den Kaufpreis unter Berücksichtigung des Schadens

Für die technische Fahrzeugbewertung vor dem Verkauf stehe ich Ihnen als unabhängiger Sachverständiger zur Verfügung.

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

Vor-Ort-Termine biete ich unter anderem in Augsburg, Landsberg am Lech und Olching an, kostenlos für Sie als Unfallgeschädigten.

Melden Sie sich gerne vorab telefonisch unter 0173 238 54 48 oder über das Kontaktformular, damit wir den Ablauf besprechen können.

Sie brauchen ein Gutachten?

Kostenlose Erstberatung – 7 Tage die Woche erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.

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