Haben Sie einen Unfall gehabt?
Wer zahlt den KFZ-Sachverständigen – ich oder die Versicherung?
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Wer zahlt den KFZ-Sachverständigen – ich oder die Versicherung?

· 3 Min. Lesezeit

„Was kostet mich das alles?” – Diese Frage beschäftigt viele Unfallgeschädigte. Zum Stress des Unfalls kommt die Angst vor unerwarteten Kosten. Gute Nachricht: In den meisten Fällen nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie den Gutachter überhaupt nicht selbst bezahlen.

Kundenstimme: „Unkompliziert, professionell, freundlich, zu 1000% weiter empfohlen!!” — M., 04.04.2023

Die Grundregel: Wer haftet, zahlt

Bei einem unverschuldeten Unfall haftet die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung für alle entstandenen Schäden – und dazu gehören ausdrücklich auch die Kosten für einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen. Das ist durch § 249 BGB und eine langjährige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eindeutig geregelt.

Das bedeutet für Sie in der Praxis:

  • Kein Vorschuss nötig: Sie müssen die Gutachterkosten nicht vorstrecken oder vorfinanzieren.
  • Direkte Abrechnung: Die Kosten werden direkt zwischen Gutachter und Versicherung abgerechnet.
  • Kein finanzielles Risiko: Sie profitieren von einem professionellen Gutachten ohne eigene Ausgaben.
  • Auch Anfahrtskosten: Die Kosten für die Anfahrt des Sachverständigen sind Teil der erstattungsfähigen Gutachterkosten.

Ab wann hat man Anspruch auf einen Gutachter?

Der Anspruch gilt ab einer sogenannten Bagatellgrenze. Die Rechtsprechung setzt diese bei etwa 750 Euro Schadenshöhe an. Bei Schäden unterhalb dieser Grenze genügt in der Regel ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Ab 750 Euro aufwärts haben Sie das volle Recht auf ein unabhängiges Gutachten auf Kosten der Gegenseite.

Im Zweifel: Rufen Sie kurz an. Marco Schuster schätzt im kostenlosen Erstgespräch sofort ein, ob ein Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll und kostendeckend ist.

Was ist bei Teilschuld?

Wenn Sie teilweise mitschuldig an einem Unfall sind – zum Beispiel bei einer Haftungsquote von 50/50 – ist die Situation etwas komplizierter. In diesen Fällen kann die Versicherung die Gutachterkosten anteilig erstatten. Bei 50 % Mitschuld zahlen Sie die Hälfte, bei 30 % Mitschuld zahlen Sie 30 % der Kosten selbst.

Bei Unsicherheiten über die Schuldfrage lohnt es sich, frühzeitig einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Die Kosten dafür trägt bei unverschuldetem Unfall ebenfalls die Gegenseite.

Was ist mit meiner eigenen Versicherung?

Wenn Sie bei einem Unfall selbst verantwortlich sind – zum Beispiel weil Sie aufgefahren sind – zahlt Ihre eigene Haftpflichtversicherung den Schaden am gegnerischen Fahrzeug. Für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug gibt es nur über die Kaskoversicherung Leistungen.

Ob und in welchem Umfang Kaskoversicherungen Gutachterkosten erstatten, hängt vom konkreten Vertrag ab. Viele Kaskoversicherungen beauftragen eigene Gutachter – Sie können aber auch auf einem eigenen unabhängigen Sachverständigen bestehen, müssen die Kosten dann aber ggf. selbst tragen.

Wie hoch sind die Gutachterkosten konkret?

Die Honorare orientieren sich an der BVSK-Honorarbefragung und richten sich nach der Schadenshöhe:

  • Schaden bis 3.000 €: Gutachterhonorar ca. 350–550 €
  • Schaden 3.000–10.000 €: Honorar ca. 500–900 €
  • Schaden über 10.000 €: Honorar ca. 900–1.500 €

Diese Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall vollständig die gegnerische Haftpflichtversicherung. Sie sehen dazu keine Rechnung und müssen nichts bezahlen.

Fazit: Keine Ausrede mehr, den Gutachter wegzulassen

Die Angst vor Kosten ist bei einem unverschuldeten Unfall kein Grund, auf einen Gutachter zu verzichten. Im Gegenteil: Ohne Gutachten riskieren Sie, dass die Versicherung Ihren Schaden zu niedrig ansetzt und Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall vergisst. Ein professionelles Gutachten kostet Sie nichts – bringt Ihnen aber häufig mehrere hundert bis tausend Euro mehr.

Ich, Marco Schuster, berate Sie gerne kostenlos, welche Kosten in Ihrem konkreten Fall von wem getragen werden.

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