Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt in der Regel vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs übersteigen. Bis zu einer gewissen Grenze darüber darf unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem repariert werden, deutlich darüber lohnt sich das wirtschaftlich meist nicht mehr. Die genaue Einordnung ergibt sich immer erst aus dem konkreten Gutachten.
Klingt nach einer klaren Rechnung. In der Praxis stecken darin aber mehrere bewegliche Teile.
Was genau wird beim Totalschaden verglichen?
Ein Sachverständiger stellt zwei Werte gegenüber, die voraussichtlichen Reparaturkosten und den Wiederbeschaffungswert. Der Wiederbeschaffungswert beschreibt, was ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Markt aktuell kosten würde.
Liegen die Reparaturkosten klar darunter, ist eine Reparatur unproblematisch. Liegen sie deutlich darüber, wird die Reparatur wirtschaftlich unattraktiv.
- Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert bleiben unkritisch
- Reparaturkosten im Grenzbereich erfordern genauere Prüfung
- Reparaturkosten deutlich darüber sprechen für einen Totalschaden
Was unterscheidet technischen und wirtschaftlichen Totalschaden?
Ein technischer Totalschaden bedeutet, dass eine Reparatur überhaupt nicht mehr fachgerecht möglich ist. Das kommt in der Praxis eher selten vor.
Der wirtschaftliche Totalschaden ist deutlich häufiger. Hier wäre eine Reparatur technisch zwar möglich, aber wirtschaftlich einfach nicht mehr sinnvoll.
Welche Rolle spielt der Restwert dabei?
Bei einem Totalschaden zieht man vom Wiederbeschaffungswert den sogenannten Restwert ab. Der Restwert beschreibt, was Ihr beschädigtes Fahrzeug im aktuellen Zustand noch wert ist.
Die Differenz zwischen beiden Werten ergibt die Entschädigung, die Sie in der Regel erhalten. Ein realistisch ermittelter Restwert ist deshalb genauso wichtig wie ein korrekter Wiederbeschaffungswert.
- Wiederbeschaffungswert minus Restwert ergibt die Entschädigung
- Restwertangebote sollten seriös und nachvollziehbar sein
- Zu niedrige oder zu hohe Angebote genau prüfen lassen
Darf ich trotz Totalschaden reparieren lassen?
In vielen Fällen ja, solange die Reparaturkosten nicht zu weit über dem Wiederbeschaffungswert liegen und bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Dazu zählt vor allem eine fachgerechte und vollständige Reparatur laut Gutachten.
Diese Möglichkeit betrifft vor allem den Grenzbereich zwischen normaler Reparatur und klarem Totalschaden. Ein ausführliches Gutachten zeigt Ihnen genau, wo Ihr Fall einzuordnen ist.
Warum ist eine unabhängige Bewertung hier entscheidend?
Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkosten hängen eng zusammen und beeinflussen sich gegenseitig. Schon kleine Abweichungen können über mehrere hundert Euro entscheiden.
Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger ermittelt alle drei Werte sorgfältig und legt sie nachvollziehbar dar. Genau darauf ist Marco Schuster spezialisiert, mehr dazu unter Leistungen.
Kundenstimme “Pünktlich, zuverlässig und absolut korrektes Gutachten. Immer wieder gerne, Herr Schuster ist sehr zu empfehlen!” (M., 29.04.2020)
Einsatzgebiete in Ihrer Nähe
Marco Schuster ist mit Sitz in Fürstenfeldbruck unter anderem in Augsburg, Ingolstadt und Landshut für Sie im Einsatz.
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