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Kann ich eine Zweitmeinung zum Gutachten einholen?
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Kann ich eine Zweitmeinung zum Gutachten einholen?

· 2 Min. Lesezeit

Ja, eine Zweitmeinung zu einem bestehenden Gutachten können Sie jederzeit einholen. Besonders bei Zweifeln an der Schadenshöhe, der Reparaturkalkulation oder dem Wiederbeschaffungswert ist das ein sinnvoller und üblicher Schritt.

Ein bestehendes Gutachten ist also kein unumstößliches Urteil. Eine zweite Einschätzung bleibt möglich.

Wann eine Zweitmeinung sinnvoll ist

Nicht jeder Zweifel rechtfertigt automatisch eine zweite Begutachtung. Bei deutlichen Unstimmigkeiten lohnt sich der zusätzliche Aufwand aber meist.

Ein Gefühl allein reicht selten aus. Konkrete Anhaltspunkte helfen mehr.

  • Die Versicherung stellt ein deutlich niedrigeres Gegengutachten vor
  • Reparaturkosten wirken auffällig gering angesetzt
  • Der Wiederbeschaffungswert erscheint unrealistisch niedrig
  • Wertminderung oder Nutzungsausfall fehlen komplett

Wie eine Zweitmeinung in der Praxis abläuft

Für eine fundierte Zweitmeinung reicht oft schon eine Prüfung der vorhandenen Unterlagen. Ein erneuter Besichtigungstermin ist nicht in jedem Fall notwendig.

Der Ablauf bleibt überschaubar. Meist geht es schnell.

  • Vorhandenes Gutachten und Fotos zur Verfügung stellen
  • Fachliche Prüfung der Kalkulation und Ansätze
  • Bei Bedarf ergänzende Besichtigung des Fahrzeugs
  • Schriftliche Stellungnahme zu den strittigen Punkten

Was eine Zweitmeinung kostet

Die Kosten für eine Zweitmeinung hängen vom konkreten Fall ab. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt normalerweise die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für ein Gutachten.

Bei einer reinen Zweitmeinung kann das anders aussehen. Klären Sie das vorab.

  • Bei berechtigten Zweifeln oft ebenfalls von der Versicherung übernommen
  • Bei Kaskofällen meist Eigenleistung erforderlich
  • Vorab-Klärung der Kostenfrage empfehlenswert
  • Transparente Kommunikation zu den zu erwartenden Kosten

Kundenstimme “Pünktlich, zuverlässig und absolut korrektes Gutachten. Immer wieder gerne, Herr Schuster ist sehr zu empfehlen!” M., 29.04.2020

Unterschied zwischen Zweitmeinung und komplett neuem Gutachten

Eine Zweitmeinung ist nicht automatisch ein komplett neues Gutachten. Oft reicht eine gezielte fachliche Stellungnahme zu einzelnen strittigen Punkten aus.

Das spart Zeit und Aufwand. Für beide Seiten.

  • Zweitmeinung bezieht sich meist auf konkrete Streitpunkte
  • Ein neues Gutachten deckt den kompletten Schaden erneut ab
  • Die Wahl hängt vom Umfang der Zweifel ab
  • Im Zweifel hilft eine kurze Beratung vorab

Marco Schuster ist unabhängig und arbeitet ohne Kooperation mit Werkstätten oder Versicherungen. Diese Unabhängigkeit ist gerade bei einer Zweitmeinung besonders wichtig, weil eine objektive Einschätzung im Vordergrund steht.

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

Eine fundierte Zweitmeinung erhalten Sie auch in Rosenheim, Landshut und Freising.

Wenn Sie an einem bestehenden Gutachten zweifeln, sprechen Sie einfach offen darüber. Rufen Sie an unter 0173 238 54 48 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

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Kostenlose Erstberatung – 7 Tage die Woche erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.

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