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Was sollten Geschädigte nach einer Unfallflucht tun
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Was sollten Geschädigte nach einer Unfallflucht tun

· 4 Min. Lesezeit

Sie kommen zu Ihrem Auto zurück und sehen den Schaden sofort. Ein tiefer Kratzer, eine eingedrückte Tür. Der Verursacher ist längst weg.

Genau das ist eine Unfallflucht. Und sie passiert häufiger, als viele denken, ob auf dem Supermarktparkplatz oder mitten im Straßenverkehr.

Die gute Nachricht zuerst. Auch ohne bekannten Unfallgegner gibt es Wege, an Ihr Geld zu kommen.

Sofortmaßnahmen direkt am Unfallort

Der erste Moment nach der Entdeckung entscheidet oft über den weiteren Verlauf. Handeln Sie schnell, aber überlegt.

  • Fahrzeug und Schaden aus mehreren Winkeln fotografieren
  • Genauen Ort und Uhrzeit notieren
  • Nach Zeugen umsehen und Kontaktdaten notieren
  • Umliegende Geschäfte nach Kameras fragen
  • Splitter oder Lackreste am Boden nicht wegwischen

Diese Spuren sind oft der einzige Anhaltspunkt. Ein Kratzer in einer bestimmten Farbe kann später zur Identifikation beitragen.

Polizei einschalten ist Pflicht

Bei einer Unfallflucht sollten Sie immer die Polizei rufen. Das gilt auch bei kleineren Schäden am geparkten Auto.

Nur mit einer polizeilichen Unfallanzeige lässt sich der Schaden später sauber dokumentieren. Ohne diese Anzeige wird es schwierig.

Die Polizei nimmt den Sachverhalt auf und sucht nach Hinweisen. Manchmal führen Zeugenaussagen oder Kameraaufnahmen tatsächlich zum Verursacher.

Wird der Unfallgegner ermittelt, zahlt am Ende dessen Haftpflichtversicherung. In diesem Fall entstehen Ihnen als Geschädigtem in der Regel keine eigenen Kosten für ein Gutachten.

Wenn der Verursacher nicht gefunden wird

Bleibt der Täter unbekannt, wird es komplizierter. Für unverschuldete Schäden durch Unfallflucht gibt es dennoch eine Absicherung.

Die sogenannte Verkehrsopferhilfe kann in solchen Fällen einspringen. Sie übernimmt bestimmte Fälle, in denen kein Verursacher ermittelt werden kann.

Alternativ hilft eine eigene Teilkaskoversicherung. Sie deckt Fremdschäden ohne bekannten Verursacher oft ab, allerdings mit einer Selbstbeteiligung.

Wichtig zu wissen.

  • Ohne Kasko und ohne ermittelten Täter bleiben Sie oft auf den Kosten sitzen
  • Eine Vollkaskoversicherung schützt zusätzlich auch bei selbstverschuldeten Schäden
  • Die Schadensfreiheitsklasse kann sich durch eine Kaskomeldung verschlechtern

Typische Situationen im Alltag

Unfallflucht passiert selten dort, wo man sie erwartet. Häufig sind es ganz alltägliche Momente.

  • Ein Fahrzeug streift beim Ausparken den Nachbarwagen
  • Ein Lieferwagen touchiert den Außenspiegel in einer engen Straße
  • Auf dem Supermarktparkplatz entsteht ein Kratzer beim Rangieren
  • Im dichten Stadtverkehr fährt jemand nach einer Berührung einfach weiter

In all diesen Fällen gilt derselbe Grundsatz. Wer sich nach einem Unfall unerlaubt entfernt, verschärft die eigene rechtliche Lage zusätzlich.

Für Sie als Geschädigten ändert sich dadurch aber nichts an Ihrem Anspruch. Der Schaden bleibt bestehen und muss trotzdem ersetzt werden.

Warum ein Gutachten trotzdem wichtig ist

Auch ohne bekannten Verursacher lohnt sich ein unabhängiges Gutachten fast immer. Es dokumentiert den Schaden lückenlos und mit fachlicher Genauigkeit.

Das ist wichtig für die eigene Versicherung. Und es ist wichtig, falls der Täter später doch noch ermittelt wird.

Ein Schadensgutachten hält den Zustand des Fahrzeugs fest. Es schafft eine belastbare Grundlage für spätere Ansprüche.

Taucht der Verursacher nachträglich auf, zahlt am Ende seine Versicherung. Dann übernimmt sie in der Regel auch die Kosten des Gutachtens.

So gehen Sie am besten vor

Nach der Anzeige bei der Polizei sollten Sie zügig weitere Schritte einleiten. Warten Sie nicht zu lange.

  • Polizeiliches Aktenzeichen sicher aufbewahren
  • Eigene Versicherung informieren
  • Unabhängigen Sachverständigen mit der Schadensdokumentation beauftragen
  • Alle Belege und Fotos zentral sammeln

Marco Schuster ist als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger unabhängig von Werkstätten und Versicherungen tätig. Für den Vor-Ort-Termin kommt er zu Ihnen, egal ob nach Hause oder in die Werkstatt.

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

Ob nach einer Unfallflucht in München, Fürstenfeldbruck oder Dachau, ein schnelles und unabhängiges Gutachten sichert Ihre Ansprüche. Einen Überblick über alle Regionen finden Sie unter Einsatzgebiete.

Melden Sie sich nach einer Unfallflucht am besten direkt bei mir. Rufen Sie an unter 0173 238 54 48, schreiben Sie mir per WhatsApp oder nutzen Sie das Formular unter Kontakt. Ich erreiche Sie täglich von 08 bis 22 Uhr.

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