Ein Fußgänger tritt zwischen parkenden Autos auf die Fahrbahn, der Fahrer kann nicht mehr rechtzeitig bremsen. Solche Unfälle gehören zu den emotional schwersten Situationen im Straßenverkehr. Grundsätzlich gilt, der Autofahrer haftet wegen der hohen Betriebsgefahr seines Fahrzeugs meist auch dann, wenn den Fußgänger eine Mitschuld trifft.
Eine vollständige Haftungsbefreiung des Autofahrers bleibt die Ausnahme.
Die besondere Verantwortung des Autofahrers
Ein Kraftfahrzeug stellt für einen ungeschützten Fußgänger ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar. Diese Betriebsgefahr führt dazu, dass Autofahrer im Vergleich zu Fußgängern grundsätzlich einen größeren Sorgfaltsmaßstab einhalten müssen. Angepasste Geschwindigkeit, besondere Vorsicht an Kreuzungen und die Beachtung von Fußgängerüberwegen gehören zu dieser Sorgfaltspflicht.
Wird diese Sorgfalt verletzt, wirkt sich das direkt auf die Haftung aus.
- Erhöhte Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs
- Besondere Sorgfaltspflicht an Überwegen und Kreuzungen
- Reduzierte Geschwindigkeit in unübersichtlichen Bereichen
Wenn den Fußgänger eine Mitschuld trifft
Überquert ein Fußgänger die Straße bei Rot oder tritt er unachtsam zwischen parkenden Fahrzeugen hervor, kann ihm eine Mitschuld angerechnet werden. Diese Mitschuld reduziert dann den Schadenersatzanspruch entsprechend. Nur bei einem groben und für den Fahrer völlig unvorhersehbaren Fehlverhalten entfällt die Haftung des Autofahrers nahezu vollständig.
Solche Fälle bleiben in der Praxis aber selten.
- Rotlichtverstoß des Fußgängers an der Ampel
- Plötzliches Hervortreten zwischen parkenden Autos
- Überqueren außerhalb des Zebrastreifens bei dichtem Verkehr
Kinder und ältere Menschen im Straßenverkehr
Bei Kindern und älteren Menschen gilt oft ein noch strengerer Maßstab zugunsten des Fußgängers. Kinder können Gefahren im Straßenverkehr häufig noch nicht vollständig einschätzen. Von Autofahrern wird deshalb in der Nähe von Schulen, Spielplätzen oder Senioreneinrichtungen besondere Vorsicht erwartet.
Ein plötzliches Auftauchen eines Kindes entbindet den Fahrer nicht automatisch von seiner Verantwortung.
Warum ein Gutachten bei Personenschäden entscheidend ist
Bei einem Unfall mit Personenschaden zählt jedes Detail für die spätere Klärung der Haftung. Bremsspuren, Anstoßposition und die Geschwindigkeit vor dem Unfall lassen sich technisch rekonstruieren. Ein unabhängiges Gutachten schafft hier eine objektive Grundlage, unabhängig von den jeweiligen Interessen der Beteiligten.
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Marco Schuster unterstützt bei der Rekonstruktion von Unfällen mit Fußgängern in ganz Bayern, unter anderem in München, Puchheim und Gröbenzell.
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