Die Schranke senkt sich, obwohl die Ampel noch grün zeigt, und trifft die Motorhaube. Ärgerlich, aber wer zahlt jetzt für den Schaden? Grundsätzlich haftet der Betreiber des Parkhauses, wenn ein technischer Defekt an der Schranke die Ursache war.
Ganz so einfach ist die Sache in der Praxis aber selten.
Die Verantwortung des Betreibers
Ein Parkhausbetreiber muss dafür sorgen, dass Schranken, Ampeln und Sensoren zuverlässig funktionieren. Löst sich die Schranke ohne erkennbaren Grund oder reagiert die Sensorik falsch, liegt die Ursache eindeutig im technischen Bereich der Anlage. In diesem Fall haftet der Betreiber für den entstandenen Schaden am Fahrzeug.
Diese Grundregel gilt unabhängig davon, ob der Betreiber die Anlage selbst wartet oder eine Fremdfirma beauftragt hat.
- Technischer Defekt an Sensor oder Schranke
- Fehlerhafte Ampelsteuerung am Einlass
- Fehlende oder verspätete Wartung der Anlage
Wann der Fahrer selbst haftet
Fährt ein Fahrer trotz eines roten Signals oder ohne gültiges Ticket ein, verschiebt sich die Verantwortung deutlich. Auch ein zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug beim Einfahren kann die eigene Mithaftung begründen. In solchen Fällen prüft die Versicherung des Fahrers genau, wie der Ablauf tatsächlich war.
Ein voreiliges Anfahren gefährdet hier schnell die eigenen Ansprüche.
- Einfahrt trotz rotem Signal
- Zu geringer Sicherheitsabstand beim Durchfahren
- Fehlendes oder ungültiges Parkticket
Was die Parkbedingungen regeln
Viele Parkhausbetreiber weisen in ihren Bedingungen auf eine Haftungsbegrenzung hin, etwa für Schäden durch höhere Gewalt oder grobe Fahrfehler. Eine vollständige Haftungsfreistellung für technische Defekte ist dagegen in der Regel nicht wirksam. Ein Blick auf die Aushänge am Einlass hilft, die eigene Position besser einzuschätzen.
Im Streitfall entscheidet am Ende trotzdem der tatsächliche Ablauf des Vorfalls.
Warum eine genaue Dokumentation den Unterschied macht
Fotos von der Schranke, dem Schaden und der Signalanzeige direkt nach dem Vorfall sind entscheidend. Auch Zeugen aus anderen Fahrzeugen oder Aufnahmen der Überwachungskamera können später wichtig werden. Ein unabhängiges Gutachten ordnet die Schäden am Fahrzeug technisch ein und stützt Ihre Position gegenüber dem Betreiber.
Mehr zu unserer Arbeit bei solchen Streitfällen finden Sie unter Leistungen.
Einsatzgebiete in Ihrer Nähe
Marco Schuster begutachtet Schäden durch Parkhausschranken in ganz Bayern, unter anderem in München, Erding und Freising.
Melden Sie sich nach einem solchen Vorfall gerne direkt bei uns unter 0173 238 54 48 oder über das Kontaktformular.