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Wer haftet wenn Ladung vom Lkw fällt?
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Wer haftet wenn Ladung vom Lkw fällt?

· 2 Min. Lesezeit

Ein Stein löst sich von der Ladefläche des vorausfahrenden Lkw und schlägt in die Windschutzscheibe ein. Sie selbst haben nichts falsch gemacht und trotzdem ist der Schaden da. Grundsätzlich haftet in solchen Fällen der Halter des Fahrzeugs, von dem die Ladung stammt.

Die eigentliche Herausforderung liegt oft woanders.

Warum unzureichend gesicherte Ladung haftungsrelevant ist

Jeder Fahrzeughalter ist verpflichtet, seine Ladung so zu sichern, dass nichts herabfallen oder verrutschen kann. Verletzt er diese Pflicht, haftet seine Kfz-Haftpflichtversicherung für die daraus entstehenden Schäden bei Dritten. Das gilt für einen einzelnen Stein genauso wie für einen ganzen Ast oder eine Verpackung.

Der Nachweis der Pflichtverletzung liegt dabei allerdings bei Ihnen als Geschädigtem.

  • Herabfallende Ladung als klassischer Sicherungsfehler
  • Verrutschte Gegenstände auf der Ladefläche
  • Herunterfallende Gegenstände von Dachträgern

Warum die Identifikation entscheidend ist

Ohne Kennzeichen des Verursachers wird die Durchsetzung Ihres Anspruchs schwierig. Merken Sie sich deshalb möglichst schnell das Kennzeichen, die Fahrzeugfarbe und die genaue Fahrspur. Auch andere Verkehrsteilnehmer können als Zeugen wichtig werden.

Ein kurzer Anruf bei der Polizei direkt nach dem Vorfall hilft ebenfalls weiter.

  • Kennzeichen und Fahrzeugtyp notieren
  • Zeugen und deren Kontaktdaten sichern
  • Polizei über den Vorfall informieren

Wenn der Verursacher unbekannt bleibt

Können Sie den Verursacher nicht ermitteln, bleibt Ihnen meist nur die eigene Teilkaskoversicherung als Absicherung, denn Glasschäden durch Steinschlag fallen häufig darunter. Bei größeren Schäden an Karosserie oder Lack ohne Teilkaskoschutz bleiben Sie dagegen auf den Kosten sitzen. Das zeigt, wie wertvoll eine bestehende Teilkasko in solchen Momenten ist.

Ein Grund mehr, den eigenen Vertrag regelmäßig zu prüfen.

Warum ein Gutachten Ihren Anspruch stärkt

Ein technisches Gutachten dokumentiert Art und Umfang des Schadens sowie die typische Schadensursache. Bei einem Steinschlag oder Aufprall eines herabfallenden Gegenstands lassen sich die Spuren häufig eindeutig zuordnen. Das erleichtert die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung erheblich.

Mehr zu unserer Arbeit bei der Unfallschadendokumentation erfahren Sie unter Leistungen.

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

Marco Schuster dokumentiert Schäden durch herabfallende Ladung in ganz Bayern, unter anderem in Ingolstadt, Regensburg und Nürnberg.

Wenn Sie einen solchen Schaden erlebt haben, melden Sie sich gerne unter 0173 238 54 48 oder über das Kontaktformular. Wir sind täglich von 8 bis 22 Uhr für Sie erreichbar.

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Kostenlose Erstberatung – 7 Tage die Woche erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.

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