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Braucht mein Auto nach einem Unfall einen neuen TÜV?
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Braucht mein Auto nach einem Unfall einen neuen TÜV?

· 3 Min. Lesezeit

Ein neuer TÜV-Termin ist nach einem Unfall nicht automatisch vorgeschrieben. Die reguläre Hauptuntersuchung bleibt gültig, solange keine sicherheitsrelevanten Bauteile betroffen waren. Bei einem Schaden an Achsen, Lenkung, Bremsen oder der Karosseriestruktur sollte das Fahrzeug jedoch vor der Weiterfahrt geprüft werden.

Die entscheidende Frage ist also nicht das Datum, sondern der Schaden selbst.

Wann reicht die reguläre Hauptuntersuchung aus?

Bei rein kosmetischen Schäden ohne Auswirkung auf die Fahrzeugtechnik ändert sich an der Gültigkeit der HU nichts. Ein Kratzer im Lack oder eine kleine Delle betreffen die Verkehrssicherheit in aller Regel nicht.

Trotzdem lohnt ein fachlicher Blick, bevor Sie sich sicher fühlen.

  • Oberflächliche Lackschäden ohne Strukturbezug
  • Kleine Dellen ohne Auswirkung auf Anbauteile
  • Kosmetische Schäden an Stoßfängerverkleidungen

Auch scheinbar kleine Schäden können jedoch tiefer liegende Folgen haben, die von außen nicht sichtbar sind.

Bei welchen Schäden ist eine Prüfung ratsam?

Sobald sicherheitsrelevante Bauteile betroffen sein könnten, sollte das Fahrzeug vor der Weiterfahrt untersucht werden. Das gilt unabhängig davon, wie lange die letzte Hauptuntersuchung zurückliegt.

Ein Sachverständiger prüft gezielt die kritischen Bereiche.

  • Achsen und Radaufhängung
  • Lenkung und Lenkgestänge
  • Bremsanlage und Bremsleitungen
  • Karosseriestruktur und tragende Teile
  • Airbag- und Gurtstraffersysteme

Wurde eines dieser Systeme beschädigt, ist eine Weiterfahrt ohne Prüfung riskant.

Welche Rolle spielt ein Sachverständigengutachten dabei?

Ein Schadensgutachten dokumentiert nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch, ob die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist. Diese Einschätzung ist unabhängig von der offiziellen TÜV-Prüfung und trotzdem sehr aussagekräftig.

Genau diese Bewertung gehört zu den Leistungen, die Marco Schuster nach einem Unfall anbietet.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und Bewertung liefert er eine fundierte fachliche Einschätzung, auf die Sie sich verlassen können.

Wann ist eine erneute Hauptuntersuchung tatsächlich vorgeschrieben?

Wird im Rahmen der Reparatur oder durch die Zulassungsstelle eine Änderung an sicherheitsrelevanten Bauteilen festgestellt, kann eine vorzeitige Hauptuntersuchung verlangt werden. Das betrifft vor allem gravierende Schäden mit Eingriff in die Fahrzeugstruktur.

In solchen Fällen sollte die Reparatur sorgfältig dokumentiert werden.

  • Nachweis fachgerecht ausgeführter Reparaturen
  • Prüfbericht des Sachverständigen als Grundlage
  • Abstimmung mit der Prüforganisation bei Unsicherheit

Was gilt bei einem unverschuldeten Unfall?

Sind Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die vollen Kosten für das Gutachten. Für Sie entstehen dadurch keine eigenen Kosten.

Das gilt auch, wenn im Zuge dessen die Verkehrssicherheit geprüft werden muss.

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

Marco Schuster ist mit Sitz in Fürstenfeldbruck bayernweit im Einsatz, unter anderem in Rosenheim, Landshut und Erding.

Wenn Sie nach einem Unfall unsicher sind, ob Ihr Fahrzeug noch verkehrssicher ist, melden Sie sich einfach. Telefonisch unter 0173 238 54 48, per WhatsApp oder über das Kontaktformular.

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Kostenlose Erstberatung – 7 Tage die Woche erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.

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