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Was passiert nach dem Gutachten – welche Schritte kommen als nächstes?
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Was passiert nach dem Gutachten – welche Schritte kommen als nächstes?

· 4 Min. Lesezeit

Das Gutachten ist in Ihren Händen – und jetzt? Viele Kunden sind unsicher, was als nächstes zu tun ist. Die gute Nachricht: Ein professioneller Sachverständiger begleitet Sie nicht nur bei der Begutachtung, sondern gibt Ihnen auch klare Orientierung für die Schritte danach.

Kundenstimme: „Herr Schuster hat uns nicht nur am Telefon beim Erstkontakt ausführlich informiert, sondern darüber hinaus wertvolle Tipps zum weiteren Vorgehen gegeben. Alles in allem hatten wir so sehr zügig das Gutachten und konnten weitere Schritte bedenken. Wir danken Herrn Schuster für sein Tun und die zugewandte, stets transparente Kommunikation.” — Anonymer Kunde, 02.08.2022

Schritt 1: Gutachten an die gegnerische Versicherung übermitteln

Das Gutachten wird von Marco Schuster direkt an die zuständige Versicherung übermittelt – oder Sie leiten es selbst weiter, wenn Sie das bevorzugen. In beiden Fällen ist das Dokument der offizielle Ausgangspunkt für die Schadensregulierung. Je schneller das Gutachten bei der Versicherung ankommt, desto schneller beginnt die Regulierung.

Falls Sie einen Anwalt eingeschaltet haben, leiten Sie das Gutachten an ihn weiter – er kümmert sich dann um die gesamte Kommunikation mit der Versicherung.

Schritt 2: Prüfung durch die Versicherung

Die Versicherung prüft das Gutachten und erstellt einen Regulierungsvorschlag. Das dauert je nach Versicherung und Komplexität des Falls zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Unkomplizierte Fälle mit eindeutiger Schuldfrage werden oft sehr zügig reguliert.

Wichtig: Wenn Sie innerhalb von zwei Wochen keine Rückmeldung erhalten, sollten Sie aktiv nachfragen – oder den Vorgang durch einen Anwalt beschleunigen lassen.

Schritt 3: Entscheidung – Reparatur oder Abrechnung?

Sie haben nach einem Unfall grundsätzlich die Wahl:

  • Konkrete Abrechnung: Das Fahrzeug wird repariert, die Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab. Sie zahlen nichts aus eigener Tasche (beim unverschuldeten Unfall).
  • Fiktive Abrechnung: Sie erhalten den Reparaturkostenbetrag aus dem Gutachten als Geldleistung ausgezahlt, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu müssen. Das ist legal und in vielen Situationen sinnvoll – zum Beispiel wenn das Fahrzeug ohnehin verkauft werden soll.

Welche Option für Sie sinnvoller ist, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab. Marco Schuster erklärt im Gespräch die Vor- und Nachteile beider Wege.

Schritt 4: Weitere Schadenspositionen geltend machen

Viele Geschädigte vergessen wichtige Positionen, die ihnen zustehen. Achten Sie darauf:

  • Nutzungsausfall für die Zeit ohne Fahrzeug beantragen – selbst wenn Sie keinen Mietwagen nehmen
  • Mietwagen in Anspruch nehmen, wenn Sie ein Ersatzfahrzeug benötigen
  • Wertminderung einfordern – die Versicherung zahlt diese oft nicht von allein
  • Anwaltskosten geltend machen, falls Sie einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben
  • Abschleppkosten und sonstige unfallbedingte Nebenkosten nicht vergessen

Ein vollständiges Gutachten von Marco Schuster weist all diese Positionen bereits aus – damit Sie nichts übersehen.

Schritt 5: Kontrolle des Regulierungsvorschlags

Wenn die Versicherung einen Regulierungsvorschlag macht, prüfen Sie ihn sorgfältig. Stimmt der Betrag mit dem Gutachten überein? Wurden alle Positionen berücksichtigt? Wurde die Wertminderung gezahlt?

Wenn nicht: Widerspruch einlegen und – wenn nötig – anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Schritt 6: Im Zweifel Anwalt einschalten

Wenn die Versicherung kürzt, verzögert oder nicht reagiert, ist ein Verkehrsrechtsanwalt Ihr nächster Schritt. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch diese Kosten. Ein Anwalt kennt die Taktiken der Versicherungen und setzt Ihre Ansprüche effektiv durch.

Was tun, wenn das Fahrzeug noch in der Werkstatt steht?

Wenn das Fahrzeug bereits zur Reparatur ist: Bitten Sie die Werkstatt, auf die Freigabe durch die Versicherung zu warten, bevor sie mit kostenintensiven Arbeiten beginnt. Viele Werkstätten kennen diesen Prozess und koordinieren direkt mit der Versicherung. Ihr Gutachten ist die Grundlage für diese Freigabe.

Fazit: Das Gutachten ist der Anfang – nicht das Ende

Mit dem fertigen Gutachten in der Hand haben Sie das wichtigste Werkzeug für eine vollständige Schadensregulierung. Was jetzt folgt, ist in der Regel ein klar definierter Prozess – wenn man die richtigen Schritte kennt und konsequent vorgeht.

Ich, Marco Schuster, begleite Sie durch den gesamten Prozess. Nicht nur die Begutachtung, sondern auch die Orientierung danach gehört zu meinem Service. Rufen Sie mich an – auch nach dem Termin.

Einsatzgebiete in Ihrer Nähe

Kunden in Kirchheim b. München, Haar und Karlsfeld schätzen besonders, dass Marco Schuster auch nach dem Gutachten ansprechbar bleibt und den weiteren Weg erklärt.

0173 238 54 48 – Jetzt anrufen, wir begleiten Sie von Anfang bis Ende.

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Kostenlose Erstberatung – 7 Tage die Woche erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.

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