Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich, solange noch kein fertiges Gutachten vorliegt. Sie können den Auftrag an einen bereits beauftragten Sachverständigen jederzeit zurückziehen und einen anderen Experten wählen.
Ein ungutes Gefühl direkt zu Beginn ist also kein Grund zur Panik. Es gibt einen Weg heraus.
Wechsel vor Abschluss des Gutachtens
Solange der erste Sachverständige noch keinen Termin hatte oder das Gutachten noch nicht fertiggestellt ist, lässt sich der Auftrag unkompliziert stornieren. Ein kurzer Anruf oder eine kurze Nachricht genügt in der Regel.
Wichtig ist nur die rechtzeitige Absage. So entstehen keine unnötigen Kosten.
- Auftrag am besten schriftlich oder telefonisch zurückziehen
- Möglichst vor dem vereinbarten Besichtigungstermin absagen
- Neuen Sachverständigen direkt kontaktieren
- Unterlagen und Fotos beim Wechsel einfach mitnehmen
Wechsel nach bereits fertigem Gutachten
Liegt bereits ein fertiges Gutachten vor, wird ein Wechsel schwieriger, aber nicht unmöglich. Bei begründeten Zweifeln an der fachlichen Qualität kann ein zweites Gutachten eingeholt werden.
Das kostet zusätzlichen Aufwand. Trotzdem manchmal sinnvoll.
- Ein zweites Gutachten ersetzt das erste nicht automatisch
- Die Kostenübernahme für ein Zweitgutachten ist oft unklar
- Bei klaren fachlichen Mängeln lohnt sich der Aufwand eher
- Im Zweifel vorab die Erfolgsaussichten einschätzen lassen
Woran Sie ein ungutes Gefühl erkennen
Manche Anzeichen sprechen dafür, dass ein Wechsel sinnvoll ist. Vertrauen spielt bei der Wahl eines Sachverständigen eine große Rolle.
Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl. Es täuscht selten.
- Der Sachverständige empfiehlt sofort eine bestimmte Werkstatt
- Fragen werden nur ausweichend beantwortet
- Der Termin wirkt gehetzt oder oberflächlich
- Es entsteht der Eindruck einer Nähe zur Versicherung
Wenn eine Werkstatt einen Gutachter empfiehlt, liegt das selten an reiner Kundenfürsorge. Dahinter stecken oft wirtschaftliche Gründe, die die Unabhängigkeit einschränken können.
Worauf Sie bei der Wahl eines neuen Sachverständigen achten
Bei der Auswahl eines neuen Gutachters lohnt sich ein genauer Blick auf die Qualifikation. Öffentliche Bestellung und Vereidigung sind ein starkes Signal für fachliche Kompetenz.
Fragen Sie ruhig direkt nach. Seriöse Gutachter antworten offen.
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK
- Unabhängigkeit von Werkstätten und Versicherungen
- Transparente Kommunikation zu Ablauf und Kosten
- Erreichbarkeit auch kurzfristig
Marco Schuster ist seit Januar 2023 öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK und zusätzlich TÜV Rheinland zertifiziert. Mehr zu seinem Werdegang finden Sie unter Über mich.
Einsatzgebiete in Ihrer Nähe
Ein Wechsel des Sachverständigen ist auch kurzfristig möglich. Kunden in Augsburg, Landsberg am Lech und Olching nutzen diese Möglichkeit regelmäßig, wenn der erste Eindruck nicht gepasst hat.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Wechsel in Ihrem Fall sinnvoll ist, sprechen Sie einfach offen darüber. Rufen Sie an unter 0173 238 54 48 oder schreiben Sie über WhatsApp.