Ihr Auto stand ordentlich am Straßenrand. Dann rangiert jemand rückwärts aus einer Lücke, die es eigentlich gar nicht geben durfte.
Ein Kratzer, eine Delle. Und die Frage, wer jetzt haftet.
Hier ist die Sache oft klarer als gedacht.
Warum die Haftung bei Falschparkern meist eindeutig ist
Wer an einer Stelle parkt, an der das Parken nicht erlaubt ist, verstößt bereits gegen geltende Regeln. Kommt es dabei beim Ausparken zu einem Schaden, spricht vieles gegen den Falschparker.
- Der ruhende Verkehr genießt grundsätzlich Vertrauensschutz
- Wer aus einer Parklücke ausfährt, trägt eine erhöhte Sorgfaltspflicht
- Ein Parkverstoß verstärkt diese Verantwortung zusätzlich
- In vielen Fällen liegt die Haftung vollständig beim Ausparkenden
Trotzdem lohnt es sich, den Fall sauber zu dokumentieren. Nur so lässt sich die Haftung später auch tatsächlich durchsetzen.
Was Sie direkt nach dem Schaden tun sollten
Entdecken Sie den Schaden erst nach der Tat, ist schnelles Handeln wichtig. Beweise verschwinden sonst schnell.
- Fotos vom Schaden aus mehreren Perspektiven
- Fotos der genauen Parksituation, inklusive Parkverbotsschild
- Zeugen ansprechen, falls jemand den Vorfall beobachtet hat
- Bei bekanntem Verursacher die Polizei informieren
Ist der Verursacher unbekannt, weil er einfach weitergefahren ist, sollten Sie den Vorfall der Polizei melden. Ohne bekannten Gegner wird sonst schnell die eigene Kaskoversicherung nötig, mit allen Nachteilen einer Selbstbeteiligung.
Wann ein Parkverstoß tatsächlich vorliegt
Nicht jede unbequeme Parksituation ist automatisch ein Parkverstoß. Achten Sie deshalb auf eindeutige Anhaltspunkte.
- Parken im ausgeschilderten Halteverbot
- Parken auf einem Gehweg ohne Erlaubnis
- Parken in zweiter Reihe
- Parken auf einem gekennzeichneten Behindertenparkplatz ohne Berechtigung
Solche Anhaltspunkte lassen sich meist einfach fotografisch belegen und stärken Ihre Position deutlich.
Fotografieren Sie deshalb neben dem Schaden immer auch das Verkehrsschild oder die Markierung, die den Verstoß belegt. Ohne dieses Detail lässt sich der Parkverstoß später kaum noch nachweisen.
Warum ein Gutachten Ihre Position stärkt
Auch wenn die Haftung meist klar erscheint, wird die Schadenshöhe von der gegnerischen Versicherung häufig kritisch geprüft. Ein unabhängiges Gutachten schafft hier eine belastbare Grundlage.
- Der Schaden wird fachlich und nachvollziehbar dokumentiert
- Die Reparaturkosten werden realistisch kalkuliert
- Ein möglicher Wertverlust wird erfasst
- Streitigkeiten über die Schadenshöhe werden deutlich seltener
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung die vollen Kosten für das Gutachten. Für Sie entstehen dadurch keine eigenen Kosten.
Typische Fehler, die Sie vermeiden sollten
Viele Geschädigte reagieren in dieser Situation zu zögerlich. Das kann sich später rächen.
- Zu spätes Fotografieren, wenn andere Fahrzeuge bereits weggefahren sind
- Verzicht auf die Polizei bei unbekanntem Verursacher
- Vorschnelle Reparatur ohne vorherige Begutachtung
- Fehlende Dokumentation der ursprünglichen Parksituation
Nehmen Sie sich direkt nach dem Vorfall ein paar Minuten Zeit. Das erspart später viel Diskussion.
Wie Marco Schuster Sie dabei unterstützt
Marco Schuster begutachtet Ihren Schaden unabhängig und ohne Bindung an Werkstätten oder Versicherungen. Ein kostenloser Vor-Ort-Termin ist dabei meist der schnellste Weg.
Kundenstimme “Ich bin sehr froh, mich bei der Google-Suche für Herrn Schuster entschieden zu haben. Er ist sofort erreichbar gewesen, hat sehr schnell vor Ort mein Auto begutachtet und mir alle Fragen sehr freundlich und kompetent beantwortet. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.” G., 15.10.2021
Mehr zum Ablauf einer Begutachtung finden Sie unter Leistungen. Über 25 Jahre Erfahrung in der Automobilbranche sorgen dabei für eine schnelle und fundierte Einschätzung Ihres Schadens.
Einsatzgebiete in Ihrer Nähe
Marco Schuster ist unter anderem in Dachau, Germering und Gröbenzell für Sie erreichbar.
Wenn ein Falschparker Ihr Auto beschädigt hat, lassen Sie den Schaden zeitnah dokumentieren. Rufen Sie an unter 0173 238 54 48 oder nutzen Sie das Kontaktformular.