Nach einem Unfall taucht schnell die Frage nach einem Anwalt auf. Und direkt danach die nächste Frage.
Wer bezahlt diesen Anwalt eigentlich? Die Antwort hängt stark von der Schuldfrage ab.
Hier ein klarer Überblick.
Bei einem unverschuldeten Unfall
War der Unfallgegner allein schuld, ändert sich für Sie finanziell einiges zum Positiven. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss in diesem Fall grundsätzlich für die entstandenen Kosten aufkommen.
Dazu zählen in der Regel auch die Kosten für einen Anwalt. Sie gehören zu den sogenannten Rechtsverfolgungskosten.
Kurz zusammengefasst.
- Anwaltskosten trägt bei klarer Schuld meist die gegnerische Versicherung
- Auch das Gutachten wird in diesem Fall vollständig übernommen
- Ihnen entstehen als Geschädigtem in der Regel keine eigenen Kosten
Bei einer Mithaftung oder unklarer Schuldfrage
Komplizierter wird es, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist. Bei einer Mithaftung übernimmt die gegnerische Versicherung oft nur einen anteiligen Teil der Kosten.
In solchen Fällen lohnt sich der Blick in eine eigene Rechtsschutzversicherung. Sie kann die restlichen Kosten übernehmen, sofern eine Deckungszusage vorliegt.
Ohne Rechtsschutz und bei ungeklärter Schuldfrage tragen Sie das Kostenrisiko unter Umständen anteilig selbst. Genau deshalb lohnt sich vorab eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Wann sich ein Anwalt überhaupt lohnt
Nicht jeder Unfall erfordert automatisch einen Anwalt. Bei einem klaren Fall mit geringem Schaden reicht oft eine direkte Abwicklung.
Ein Anwalt lohnt sich vor allem in bestimmten Situationen.
- Die Versicherung zahlt deutlich weniger als erwartet
- Die Haftungsquote wird angezweifelt
- Es geht um Schmerzensgeld oder größere Summen
- Die Regulierung zieht sich unangemessen lange hin
Wie die Kostenübernahme in der Praxis abläuft
In der Praxis läuft die Kostenübernahme meist über einen festen Ablauf. Ein grober Überblick.
- Anwalt prüft zunächst die Erfolgsaussichten des Falls
- Bei klarer Schuldlage wird die gegnerische Versicherung direkt angeschrieben
- Die Versicherung erstattet die Anwaltskosten meist zusätzlich zum Schaden
- Bei Streit übernimmt gegebenenfalls die eigene Rechtsschutzversicherung
Für Sie als Geschädigten bleibt der finanzielle Aufwand dadurch überschaubar. Wichtig ist nur die richtige Reihenfolge der Schritte.
Wie ein Gutachten die Anwaltskosten beeinflusst
Ein Anwalt kann nur so gut argumentieren, wie die vorliegenden Fakten es zulassen. Genau hier setzt ein unabhängiges Kfz-Gutachten an.
Es liefert belastbare Zahlen zu Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Mit diesen Fakten lässt sich eine Forderung deutlich klarer durchsetzen.
Das kann am Ende sogar Anwaltskosten sparen, weil weniger Verhandlungsrunden nötig sind. Eine gute Vorbereitung zahlt sich also doppelt aus.
Kundenstimme “Marco ist top. Super schnelle Durchführung des Gutachtens und äußerst professionell. Ich hatte ihn an einem Freitag Abend kontaktiert per WhatsApp und es kam sofort eine Rückmeldung mit den weiteren Schritten. Absolut weiterzuempfehlen!” M., 04.04.2023
Was bei Schmerzensgeld zu beachten ist
Bei Verletzungen kommt zum Sachschaden häufig noch ein Anspruch auf Schmerzensgeld hinzu. Hier lohnt sich fast immer eine anwaltliche Begleitung.
- Versicherungen bieten bei Schmerzensgeld oft zunächst zu wenig an
- Ärztliche Unterlagen sollten vollständig gesammelt werden
- Ein Anwalt kennt übliche Bandbreiten für vergleichbare Verletzungen
- Auch hier trägt bei klarer Schuld meist die gegnerische Versicherung die Kosten
Warten Sie mit der Regulierung nach Möglichkeit, bis der gesundheitliche Zustand einigermaßen feststeht.
So gehen Sie am besten vor
Klären Sie zuerst die Schuldfrage möglichst genau. Holen Sie sich dafür am besten ein unabhängiges Gutachten.
- Schadenshöhe fachlich dokumentieren lassen
- Eigene Rechtsschutzversicherung prüfen
- Bei Bedarf einen spezialisierten Anwalt einschalten
- Alle Unterlagen von Anfang an sammeln
Einsatzgebiete in Ihrer Nähe
Für eine belastbare Grundlage vor dem Gang zum Anwalt bin ich unter anderem in München, Rosenheim und Fürstenfeldbruck im Einsatz. Alle Standorte finden Sie unter Einsatzgebiete, einen Überblick über meine Leistungen unter Leistungen.
Brauchen Sie ein unabhängiges Gutachten für Ihren Anwalt? Rufen Sie mich an unter 0173 238 54 48 oder schreiben Sie mir über WhatsApp.